Norm
EO §379 Abs2 Z2 DRechtssatz
Der Gefährdungstatbestand des § 379 Abs 2 Z 2 EO trifft auch auf den Fall zu, daß eine ausländische Schiedsgerichtsentscheidung vom Gläubiger mit Hilfe der zu erlassenden einstweiligen Verfügung, die das inländische Vermögen sicherstellt, wird im Inland vollstreckt werden können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0005444Dokumentnummer
JJR_19760428_OGH0002_0010OB00586_7600000_002