Norm
EO §379 Abs2 Z1 CRechtssatz
Subjektive Gefährdung nur bei Bescheinigung von nach Vertragsabschluß eingetretenen Umständen. Bekannter Liquidationsausgleich vor Vertragsabschluß kann nicht nachher als Gefährdung geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0005385Dokumentnummer
JJR_19640304_OGH0002_0060OB00063_6400000_001