Begründung: Der verpflichteten Partei ist mittels einstweiliger Verfügung verboten, das Zeichen M*****, in welcher Form auch immer, und/oder dazu ähnliche Zeichen als Firmenschlagwort oder Etablissementbezeichnung, in welcher Schreibweise auch immer, in Zusammenhang mit Dienstleistungen, die unter den Unternehmensgegenstand der betreibenden Partei, nämlich Überlassung und/oder Bereitstellung von Arbeitskräften, Leiharbeit, Personalleasing, Personalvermittlung, Zeitarbeitsvermittlun... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erteilte der Betreibenden zur Durchsetzung ihres rechtskräftigen Anspruchs auf Vornahme bestimmter baulicher Maßnahmen auf Kosten der verpflichteten Partei die Ermächtigung, diese Maßnahmen durch Dritte vornehmen zu lassen. Die verpflichtete Partei habe binnen vierzehn Tagen 49.952,40 EUR als Vorschuss für jene Kosten zu leisten, die mit den laut Exekutionstitel vorzunehmenden baulichen Maßnahmen verbunden seien. Diese Exekutionsbewilligung konnte jedoch... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehr Verpflichtete wurde auf Grund des rechtskräftigen Urteils des Handelsgerichts Wien vom 26. November 2003 unter Punkt 1) des Spruchs schuldig erkannt, „die in der Fernsehshow 'Vera' vom 15. 2. 2001 erhobene Behauptung, der Kläger (Anm: und nunmehr Betreibende) habe als Chef der neben einem Wiener Jugendheim gelegenen Reinigungsfirma den 15-jährigen Martin sexuell missbraucht, unter Druck und offensichtlich auch unter Drohungen gesetzt und auch an andere Her... mehr lesen...
Begründung: In der Zeit vom 6. bis 11. 9. 1999 führte ein Bludenzer Künstler gemeinsam mit Studenten der Meisterklasse der Höheren Graphischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien ein multimediales Projekt unterhalb eines Wasserfalles im Gemeindegebiet von I***** durch, bei dem ein Gemeindearbeiter mit Transportdiensten aushalf und ein Teil der Studenten in der gemeindeeigenen Turnhalle untergebracht war. Der Kläger ist Bürgermeister von I*****. Im Lokalteil der Tageszeitung "V*... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war von 1991 bis 1995 in einem Museum als einer von 50 Aufsehern beschäftigt. Der Viertkläger war in dieser Zeit wie der Beklagte Aufseher, die übrigen Kläger waren Oberaufseher. Insgesamt hatten die Aufseher im Museum sechs Oberaufseher als Vorgesetzte. Der Beklagte berichtete gegenüber Journalisten und in einer Fernsehsendung über Missstände am Arbeitsplatz. In Zeitungen erschienen im Jahr 1997 Artikel unter den Titeln "Lose Sitten im Museum",... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte hatte in der Umgebung der Salzburger Jahnturnhalle Plakate angebracht und gleichlautende Flugblätter verteilt, wobei diese Publikationen den gegen den Kläger gerichteten Aufruf "Weg mit den NS-Abzeichen" enthielten und den Kläger im Zusammenhang mit der Abbildung eines Hakenkreuzes anführten. Der Kläger begehrte, die Beklagte schuldig zu erkennen, auf öffentlich angebrachten Plakaten die Forderung an den Kläger "Weg mit NS-Abzeichen" und die b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Bundesparteiobmann einer im Nationalrat vertretenen politischen Partei. Der Beklagte war bis Anfang des Jahres 1997 Bundeskanzler der Republik Österreich und Vorsitzender einer anderen politischen Partei. Bei der traditionellen Kundgebung dieser Partei auf dem Rathausplatz in Wien am 1.Mai 1995 war eine Rücktrittsaufforderung der Partei des Klägers gegenüber einem der Partei des Beklagten zugehörigen Bundesminister ein Schwerpunkt der Themen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Sohn des Beklagten war im Herbst 1994 Schüler der ersten Klasse einer Hauptschule, an welcher der Kläger als Lehrer beschäftigt war. Der Kläger begehrt, gestützt auf § 1330 ABGB, die Unterlassung und den Widerruf der unwahren Tatsachenbehauptungen, er habe im November 1994 den Sohn des Beklagten in der Hauptschule zu einer unrichtigen Aussage gezwungen, ihn am Hals gewürgt und ihm einen Faustschlag versetzt. Der Sohn des Beklagten habe am 14.11.1994 M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger Rudolf B***** verfaßte als Mitarbeiter der "Überparteilichen Bürgerinitiative Müllverbrennungsanlage Flötzersteig" ein an Haushalte in Wien 16. versendetes Flugblatt, in welchem er über Mißstände bei dieser Anlage sowie über die Möglichkeit einer umweltfreundlichen Lösung des Müllproblems informierte und um Unterstützungsunterschriften warb. Daraufhin schrieb Christa S***** dem Kläger am 18.7.1989 einen ausführlichen Brief, in dem sie den Forderungen ... mehr lesen...
Norm: EO §44 A1EO §353 Abs2 VIAEO §353 Abs2 VIBEO §353 Abs2 VIC
Rechtssatz: Durch den bloßen Auftrag zur Vorschußleistung nach § 353 Abs 2 EO entstehen den verpflichteten Parteien noch keine Vermögensnachteile. Erst durch eine freiwillige Zahlung oder im Zuge einer exekutiven Eintreibung der Kostenforderung wäre eine Gefährdung iS des § 44 Abs 1 EO denkbar, in ersteren Fall, wenn zu besorgen wäre, daß ein allfälliger Rückforderungsanspruch - im... mehr lesen...
Norm: EO §42 BEO §353 Abs2 IVAEO §353 Abs2 VDEO §353 Abs2 VIB
Rechtssatz: Infolge Aufschiebung der Ermächtigung des betreibenden Gläubigers zur Ersatzvornahme ist auch die Vollstreckung des rechtskräftigen Auftrages zur Vorauszahlung der Kosten gehemmt. Es bedarf aber eines eigenen Aufschiebungsbeschlusses. Nach Aufschiebung der Exekution nach § 353 EO kann ein Exekutionsantrag zur Hereinbringung der vorschussweisen Kosten nicht bewilligt werde... mehr lesen...
Norm: EO §353 Abs2 IIIEO §353 Abs2 VIAEO §369
Rechtssatz: Die Bewilligung der Exekution zum Zwecke der Verwirklichung von Handlungen oder Unterlassungen (§§ 346 - 368 EO) schließt die Bewilligung der Exekution zugunsten der dem betreibenden Gläubiger durch das Exekutionsverfahren erwachsenen Kosten in sich. Der betreibende Gläubiger hat jedoch das anzuwendende Exekutionsmittel im Sinne § 54 EO zu bezeichnen. - Im Exekutionsbewilligungsbeschluß ... mehr lesen...
Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft Klagenfurt H-Straße 11, zu welcher das Grundstück Nr. 47/9 KG M gehört. An dieses Grundstück grenzt im Westen das zu der im Eigentum der Beklagten stehende Liegenschaft Klagenfurt H-Straße 9, gehörige Grundstück Nr. 47/4 KG M an. Im Verfahren 4 C 1052/69 des Bezirksgerichtes Klagenfurt schlossen die Streitteile einen Vergleich, in welchem u. a. folgendes vereinbart wurde. "1. Die Grenze zwischen den beiden Grundstücken der St... mehr lesen...
Norm: EO §75EO §353 Abs2 VICJN §1 DIII
Rechtssatz: Der Verpflichtete kann dem betreibenden Gläubiger bereits bezahlte Kosten, deren der letztere gem § 57 EO nachträglich für verlustig erklärt wird, nur im Rechtsweg geltend machen. Entscheidungstexte 6 Ob 207/72 Entscheidungstext OGH 11.01.1973 6 Ob 207/72 Veröff: SZ 46/1 = EvBl 1973/117 S 267 ... mehr lesen...
In dem derzeit von der Verpflichteten als Klägerin gegen den betreibenden Gläubiger als Beklagten geführten Ehescheidungsprozeß schlossen die Streitteile in der Verhandlungstagsatzung am 20. Juni 1969 einen Vergleich, der, wie sich aus dem diesbezüglichen Verhandlungsprotokoll ergibt, in seinem hier interessierenden Teil folgendermaßen lautet: "Der Beklagte verpflichtet sich, der Klägerin für den Unterhalt der gesamten Familie, also für die Kinder und auch für den Beklagten, monatlich... mehr lesen...
Norm: EO §353 Abs2 IAEO §353 VIB
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger kann nicht gestützt auf einen Vergleich, wonach ihn die verpflichtete Partei (Ehegattin) zu verköstigen hat, unmittelbar Zwangsvollstreckung zur Zahlung der Ersatzkosten gemäß § 353 EO begehren, ohne zuvor einen die verpflichtete Partei zur Kostenzahlung gesondert verpflichtenden Beschluss erwirkt zu haben (vgl 3 Ob 133/58 RZ 1959, 35). Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: EO §353 Abs2 VIAZPO §411 CbZPO §477 D6
Rechtssatz: Der Beschluß, mit dem die Kosten der Erstazvornahme im Sinne des § 353 Abs 2 EO bestimmt wurden, hat Urteilswirkung. Ist er in Rechtskraft erwachsen, dann kann nicht mehr überprüft werden, ob er dem Exekutiongstitel entsprach. Entscheidungstexte 3 Ob 85/66 Entscheidungstext OGH 14.09.1966 3 Ob 85/66 EvBl 1967/100 S 103 ... mehr lesen...
Norm: EO §353 Abs2 IBEO §353 VIAEO §356
Rechtssatz: § 356 EO sieht keine Vorauszahlung der Wiederherstellungskosten durch den Verpflichteten vor. Entscheidungstexte 3 Ob 108/64 Entscheidungstext OGH 22.09.1964 3 Ob 108/64 3 Ob 136/76 Entscheidungstext OGH 14.12.1976 3 Ob 136/76 Beisatz: Zum Unterschied zu § 353 EO. (T1) = SZ 49/15... mehr lesen...
Norm: EO §353 Abs2 VIAEO §353 Abs2 VIBEO §353 Abs2 VIIZPO §528 D 4a
Rechtssatz: Der Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz über die der verpflichteten Partei zur Vorauszahlung gemäß § 353 Abs 2 EO auferlegten Kosten betrifft eine Kostenentscheidung, die gemäß § 528 ZPO und § 78 EO einer weiteren Anfechtung nicht unterliegt. (bereits SZ 5/27). Entscheidungstexte 1 Ob 716/54 Entscheidungste... mehr lesen...
Das Erstgericht hat auf Grund des im Besitzstörungsstreite der Parteien zu 4 C 425/48 des Bezirksgerichtes Döbling ergangenen Endbeschlusses zur Erwirkung der Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Öffnen der im Hause Wien, XIX., A-gasse 24 a, versperrten Küche, des Badezimmers und der Speisekammer und "zur Erwirkung der Zurückbeförderung der aus diesen Räumen entfernten Fahrnisse" die Exekution nach § 353 EO. bewilligt und dem Aufschiebungsantrage in der gegen diese Exekution... mehr lesen...
Norm: EO §294 KEO §331EO §353 Abs2 VIAEO §353 Abs2 VIB
Rechtssatz: Der Anspruch auf Vorauszahlung der Kosten einer vom Gläubiger auf Grund einer Ermächtigung nach § 353 EO vorzunehmenden Veröffentlichung ist kein der Exekution unterliegendes Vermögen. Entscheidungstexte 3 Ob 555/32 Entscheidungstext OGH 14.06.1932 3 Ob 555/32 SZ 14/127 E... mehr lesen...
Norm: EO §353 Abs2 VIB
Rechtssatz: Der Auftrag zur Vorauszahlung der Kosten nach § 353 EO ist erst nach Ablauf der Leistungsfrist vollstreckbar. Entscheidungstexte 2 Ob 353/30 Entscheidungstext OGH 24.04.1930 2 Ob 353/30 SZ 12/114 3 Ob 198/74 Entscheidungstext OGH 03.12.1974 3 Ob 198/74 3 Ob ... mehr lesen...