Norm
EO §353 Abs2 VIARechtssatz
Der Beschluß, mit dem die Kosten der Erstazvornahme im Sinne des § 353 Abs 2 EO bestimmt wurden, hat Urteilswirkung. Ist er in Rechtskraft erwachsen, dann kann nicht mehr überprüft werden, ob er dem Exekutiongstitel entsprach.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0004776Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.11.2012