Norm
EO §307Rechtssatz
Wenn die Forderung von mehreren Gläubigern angesprochen wird, kann der Drittschuldner auch gegenüber demjenigen, im Verhältnisse zu dem er nicht Drittschuldner ist, durch gerichtlichen Erlag die Entlassung aus dem Rechtsstreite erwirken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0004165Dokumentnummer
JJR_19270215_OGH0002_0020OB00117_2700000_001