RS OGH 1954/2/3 1Ob54/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.02.1954
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Norm

EO §290
EO §307
EO §374 Abs1

Rechtssatz

Die Pfändung einer den vollstreckbaren oder zu sichernden Anspruch übersteigenden Forderung ist ohne Beschränkung möglich, da erst bei der Überweisung der gepfändeten Forderung das Erforderliche zu veranlassen ist, damit der Überschuß dem Verpflichteten zukommt.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 54/54
    Entscheidungstext OGH 03.02.1954 1 Ob 54/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0003796

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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