Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter OLWR Dr. Peter Hübner und Mag. Canan Aytekin-Yildirim als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei R*****bank ***** AG, *****, vertreten durch Dr. Friedrich Schubert, Rechtsanwalt in Wi... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionswerber geht mit der nunmehr herrschenden Rechtsprechung selbst davon aus, dass die Höhe allfälliger Entgeltverschleierungen iSd § 292e EO nicht im Exekutionsverfahren, sondern im Drittschuldnerprozess zu klären ist (RIS-Justiz RS0066677; 9 ObA 202/95 in RIS-Justiz RS0095168). Während die Verletzung der Pflichten nach § 301 Abs 1 EO iSd § 301 Abs 3 EO den Drittschuldner schadenersatzpflichtig macht und ihm in di... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte mit Beschluss vom 6. November 2001 in einem vorangehenden Exekutionsverfahren der betreibenden Partei wider den Verpflichteten auf Grund eines Urteils des Oberlandesgerichts Wien vom 16. Juni 2000 zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 609.197,55 S sA und der Kosten von 244.186,85 S sA sowie auf Grund eines vollstreckbaren Beschlusses des Obersten Gerichtshofs zur Hereinbringung einer Kostenforderung von 23.839,20 S sA die Ford... mehr lesen...
Norm: EO §292e
Rechtssatz: Für den Regelfall der Pfändung des gesamten Entgeltsanspruchs aus einem laufenden Arbeitsverhältnis ist an der bisherigen Rechtsprechung (zu § 10 Abs 2 LPfG) festzuhalten, wonach die Exekution auf die Bezüge aus dem Arbeits-oder Dienstverhältnis auch den fingierten Arbeitslohn erfasst, ohne dass es eines Hinweises auf eine Entgeltverschleierung bedürfte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Entgegen den Behauptungen der Rechtsmittelwerberin kann sich die Entscheidung des Berufungsgerichtes auf oberstgerichtliche Rechtsprechung berufen. Sowohl nach § 292e EO idF Nov 1991 als auch nach der insoweit gleichlautenden Vorgängerbestimmung des § 10 LPfG hat sowohl die Lohnforderung des Verpflichteten gegen die Drittschuldnerin aus einem Arbeitsverhältnis als auch die vom Gesetzgeber im Verhältnis der betreibenden P... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die von den Vorinstanzen angewendete Bestimmung des § 292e EO erfaßt - so wie die vor ihrer Schaffung geltende Bestimmung des § 10 Abs 2 LPfG - Fälle in denen der Verpflichtete dem Drittschuldner in einem ständigen Verhältnis Arbeitsleistungen erbringt, die nach Art und Umfang üblicherweise vergütet werden. Wenn für diese Arbeitsleistungen keine oder nur eine unverhältnismäßig geringe Gegenleistung erbracht wird, gilt i... mehr lesen...
Norm: EO §292e
Rechtssatz: Leistungen, die sich im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht halten (wie etwa gelegentliche stundenweise Mithilfe) begründen auch nach § 292e EO keinen Entgeltanspruch. Ersetzt aber der Verpflichtete im Betrieb des Ehegatten einen Arbeitnehmer, gilt § 292e EO. Entscheidungstexte 9 ObA 109/99s Entscheidungstext OGH 05.05.1999 9 ObA 109/99s ... mehr lesen...
Norm: EO §292e
Rechtssatz: Mit der EO-Novelle 1991 wurde im Zusammenhang mit der Einführung des § 292e EO die bis dahin in § 291 EO normierte Unpfändbarkeit des Anspruchs nach § 98 ABGB beseitigt. Im Gegensatz zu § 10 Abs 2 LPfG ist daher § 292e EO auch anwendbar, wenn der Drittschuldner Ehegatte des Verpflichteten war und der Verpflichtete seine Leistungen im Rahmen der Mitwirkung im Erwerb des Gatten erbringt. Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte als betreibende Gläubigerin des Klagsbetrag von der beklagten Partei als Drittschuldnerin des bei ihr als Geschäftsführer beschäftigten Verpflichteten Ronald K*****. Die beklagte Partei habe weder eine Drittschuldnererklärung abgegeben, noch pfändbare Beträge überwiesen. Jedenfalls schulde die beklagte Partei ein angemessenes Entgelt für die Tätigkeit des Verpflichteten. Die beklagte Partei bestritt das Klagsvorbringen und beantragte di... mehr lesen...
Norm: EO §292eEO 308 D4EO §310
Rechtssatz: Bestand und Höhe des geschuldeten Entgelts ist allenfalls erst im Drittschuldnerprozeß festzulegen. Entscheidungstexte 9 ObA 202/95 Entscheidungstext OGH 14.02.1996 9 ObA 202/95 8 ObA 208/02z Entscheidungstext OGH 07.11.2002 8 ObA 208/02z Beisatz: Meist ergibt sich erst durch die Dritts... mehr lesen...
Norm: EO §292eLPfG §10 Abs2
Rechtssatz: Bemessung eines fiktiven Einkommens aus der Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer. Entscheidungstexte 9 ObA 367/89 Entscheidungstext OGH 17.01.1990 9 ObA 367/89 8 ObA 69/99a Entscheidungstext OGH 29.04.1999 8 ObA 69/99a Beisatz: Maßgeblich ist nicht allein das Ausmaß der vom Geschäftsfüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die in der Revision allein aufgeworfene Rechtsfrage - Berücksichtigung der dem Pfandrecht der Klägerin vorangehenden Pfandrechte ohne Rücksicht auf die Aufnahme eines Hinweises auf § 10 Abs 2 LohnpfG - vom Berufungsgericht richtig gelöst wurde, genügt es, auf die diesbezüglich zutreffende rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend sei bemerkt, daß die von Heller-Berger-Sti... mehr lesen...
Norm: EO §292eLPfG §10 Abs2
Rechtssatz: Mit dem Antrag auf Pfändung von Arbeitseinkommen wird die Entgeltforderung des Verpflichteten gegen den Drittschuldner gepfändet, der Exekutionsantrag muß weder Angaben über ein fingiertes Einkommen noch einen Hinweis auf § 10 Abs 2 LPfG enthalten; wenn der Drittschuldner nach Überweisung und Einbringung der Klage im Prozeß einwendet, er habe kein oder ein dem geleisteten Dienst nicht entsprechendes Entge... mehr lesen...
Norm: EO §292eLPfG §10 Abs2
Rechtssatz: 1.) § 10 Abs 2 LPfG ist eine materiellrechtliche Bestimmung. Das im Verhältnis des Empfängers der Leistungen zum betreibenden Gläubiger geschuldete Entgelt ist erst im Drittschuldnerprozeß, nicht aber im Exekutionsverfahren zu bemessen. 2.) SZ 23/369 kann nicht aufrechterhalten werden. 3.) JBl 1936,411 betrifft nur den Fall des § 10 a EO. Entscheidungstexte ... mehr lesen...