RS OGH 1999/5/5 9ObA109/99s, 9ObA11/08w

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Veröffentlicht am 05.05.1999
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Norm

EO §292e

Rechtssatz

Mit der EO-Novelle 1991 wurde im Zusammenhang mit der Einführung des § 292e EO die bis dahin in § 291 EO normierte Unpfändbarkeit des Anspruchs nach § 98 ABGB beseitigt. Im Gegensatz zu § 10 Abs 2 LPfG ist daher § 292e EO auch anwendbar, wenn der Drittschuldner Ehegatte des Verpflichteten war und der Verpflichtete seine Leistungen im Rahmen der Mitwirkung im Erwerb des Gatten erbringt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112029

Dokumentnummer

JJR_19990505_OGH0002_009OBA00109_99S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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