Norm
EO §292eRechtssatz
1.)
§ 10 Abs 2 LPfG ist eine materiellrechtliche Bestimmung. Das im Verhältnis des Empfängers der Leistungen zum betreibenden Gläubiger geschuldete Entgelt ist erst im Drittschuldnerprozeß, nicht aber im Exekutionsverfahren zu bemessen.
2.)
SZ 23/369 kann nicht aufrechterhalten werden.
3.)
JBl 1936,411 betrifft nur den Fall des § 10 a EO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0066677Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.05.2013