Begründung: Mit Beschluss vom 9.1.2007 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei antragsgemäß gegen die verpflichtete Partei die Fahrnisexekution sowie die Forderungsexekution nach § 294a EO. Die Drittschuldneranfrage ergab, dass die Verpflichtete eine Pension von der Pensionsversicherungsanstalt sowie ein Arbeitseinkommen von M***** bezieht. Nach der Drittschuldnererklärung der Pensionsversicherunganstalt beträgt die derzeitige Pension monatlich EUR 27,17 (zuzüglich Sonde... mehr lesen...
Norm: EO §292
Rechtssatz: Es findet keine Zusammungsrechnung iSd § 292 EO statt, wenn die Summe der Bezüge das Existenzminimun nicht übersteigt, da die in § 292 Abs 3 letzter Satz EO geforderte Bezeichnung des Drittschuldners, der die unpfändbaren Grundbeträge zu gewähren hat, praktisch nicht durchführbar ist. Entscheidungstexte 4 R 82/07z Entscheidungstext LG Feldkirch 03.04.2007... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führt gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von EUR 20.001,-- sA Fahrnis- und Forderungsexekution nach § 294a EO. Als Ergebnis der Drittschuldneranfrage wurde die Pensionsversicherungsanstalt als mögliche Drittschuldnerin bekannt gegeben. Die Pensionsversicherungsanstalt gab am 18.7.2006 eine Erklärung ab, in der sie eine gepfändete Pensionsforderung in Höhe von monatlich netto EUR 330,10 zuzüglich Sonderzahlu... mehr lesen...
Norm: EO §292Schweizer SchKG Art92 Abs1 Z9a
Rechtssatz: Erhält der Verpflichtete Schweizer Rentenleistungen, die schon für sich allein höher sind als der unpfändbare Freibetrag gemäß § 281a EO und die ihm im Hinblick auf Gesetzesbestimmungen in der Schweiz jedenfalls zu verbleiben haben, unterlägen seine Bezüge bei der Pensionsversicherungsanstalt in Österreich im Wegen der Zusammenrechnung nach § 292 EO zur Gänze der Exekution. Sind die Schwei... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 13.10.2004 wurde über das Vermögen des Schuldners das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Nachdem der vom Schuldner vorgelegte Zahlungsplan nicht angenommen worden war, hat das Erstgericht antragsgemäß mit Beschluss vom 12.1.2005 das Abschöpfungsverfahren eingeleitet und zum Treuhänder die ***** bestellt. Mit Schreiben vom 24.1.2005 beantragte der Treuhänder die Zusammenrechnung der Bezüge des Verpflichteten bei der IV, Genf, und ... mehr lesen...
Norm: KO §205EO §292
Rechtssatz: Ebenso wie im Exekutionsverfahren ist auch im Abschöpfungsverfahren die Zusammenrechnung einer beschränkt pfändbaren Forderung mit einer unpfändbaren Forderung unzulässig. Entscheidungstexte 2 R 93/05z Entscheidungstext LG Feldkirch 19.04.2005 2 R 93/05z European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Gläubigerin führt gegen die Verpflichtete zur Hereinbringung einer Forderung von (nunmehr) 29.945,31 EUR sA ua Forderungsexekution nach § 294a EO (Exekutionsbewilligung vom 20. September 1994). Als Ergebnis der Drittschuldneranfrage wurde die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, Landesstelle Salzburg, als Drittschuldner bekanntgegeben. Diese Drittschuldnerin gab eine Erklärung ab, in der sie die gepfändete Pensionsforderung als begründet anerkann... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten bis 16. 12. 1998 als Hausbesorger beschäftigt; das Arbeitsverhältnis endete durch vorzeitigen Austritt. Sein monatlicher Bruttolohn betrug zuletzt S 3.891,50. Seit 1. 4. 1998 erhielt der Kläger keinen Lohn mehr. Mit Bescheid des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk vom 27. 3. 1997 waren die Geldansprüche des Klägers gegenüber der Beklagten zur Hereinbringung von Abgabenschulden in Höhe von S 34.893 gepfändet worden. Dies... mehr lesen...
Norm: EO §292EO §292j Abs1
Rechtssatz: Nach den Materialien zu § 292j EO ist der Wille des Gesetzgebers dahin erkennbar, dem Drittschuldner dort entgegenzukommen, wo er auf Grund seiner üblicherweise voraussetzbaren Kenntnisse nicht in der Lage ist, in jedem Fall eine gesetzmäßige Aufteilung vorzunehmen. Diese Bestimmung hat somit das Rechtsverhältnis des Drittschuldners zum betreibenden Gläubiger, nicht jedoch sein Verhältnis zum Verpflichtete... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte ursprünglich die Bezahlung von S 15.000,-- wegen einer vom Beklagten unterlassenen Drittschuldneräußerung. Er schränkte jedoch in der Tagsatzung am 29.09.1997 nach der Einsichtnahme in die Abmeldung bei der Wiener Gebietskrankenkasse und das Lohnkonto das Klagebegehren auf Kosten ein. Der Beklagte beantragte die Klageabweisung. Die Aufforderung zur Drittschuldnererklärung sei ihm nicht ordnungsgemäß zugestellt worden. Mit dem angefochtenen Urt... mehr lesen...
Norm: EO §301 Abs3EO §292
Rechtssatz: Der Drittschuldner haftet nach den Bestimmungen der EO-Novelle 1991 (§ 292 Abs. 1 301 Abs. 3 EO) grundsätzlich nur dann, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen (§ 1313a) ABGB ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn dem Drittschuldner eine auffallende Sorglosigkeit vorzuwerfen ist, die gebotene Sorgfalt in ungewöhnlichem Ausmaß verletzt worden... mehr lesen...
Norm: EO §292 b
Rechtssatz: Bei der Herabsetzung des Freibetrages zugunsten von Unterhaltsansprüchen der geschiedenen Gattin ist Einkommen der jetzigen Gattin nicht zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 3 Ob 5/94 Entscheidungstext OGH 23.03.1994 3 Ob 5/94 Veröff: SZ 67/47 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Begründung: Dem Kläger (einem unter seiner Firma klagenden Einzelkaufmann) wurde zur Hereinbringung seiner vollstreckbaren Forderung von S 51.025,50 sA gegen den Verpflichteten Ing. F***** W***** die Pfändung und Überweisung des Arbeitseinkommens des Verpflichteten, das diesem gegen zwei Arbeitnehmer, nämlich die Beklagte und die Firma F***** F***** GesmbH (im folgenden kurz: Firma F*****) zusteht, bewilligt. Das Drittverbot wurde beiden Drittschuldnern (am 10. bzw. 11. Juli 1989) z... mehr lesen...
Die betreibende Gläubigerin beantragt, auf Grund des Zahlungsbefehles des Bezirksgerichtes Gänserndorf vom 23. September 1960 zur Hereinbringung des Restbetrages von 4413.31 S samt Anhang, Pfändung und Überweisung der der Verpflichteten gegenüber der Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen zustehenden Witwenpensionsbezüge. Sie führt nicht aus, daß bei Berechnung des pfändbaren Teiles zu berücksichtigen wäre, daß die Verpflichtete auch noch von dem Landesinvalidenamt für ... mehr lesen...
Norm: EO §292LPfG §7 Z2
Rechtssatz: Eine Zusammenrechnung nach § 7 Z 2 LPfG findet auch mit solchen Arbeitseinkommen statt, auf die nicht Exekution geführt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 41/66 Entscheidungstext OGH 13.04.1966 3 Ob 41/66 Veröff: SZ 39/68 = EvBl 1967/71 S 77 9 ObA 16/92 Entscheidungstext OGH 26.02.1992 9 ... mehr lesen...