Norm
EO §292Rechtssatz
Es findet keine Zusammungsrechnung iSd § 292 EO statt, wenn die Summe der Bezüge das Existenzminimun nicht übersteigt, da die in § 292 Abs 3 letzter Satz EO geforderte Bezeichnung des Drittschuldners, der die unpfändbaren Grundbeträge zu gewähren hat, praktisch nicht durchführbar ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00929:2007:RFE0000169Dokumentnummer
JJR_20070403_LG00929_00400R00082_07Z0000_001