Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft seit 1992 eine Witwenpension und von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten seit 1. 6. 2000 eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer. Das Bezirksgericht Villach eröffnete mit Beschluss vom 5. 10. 2000, 18 S 88/00p-2, über das Vermögen der Klägerin das Schuldenregulierungsverfahren und sprach aus, dass dieser die Eigenverwaltung zustehe. Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung der Sache durch das Berufungsgericht ist zutreffend, sodass gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann. Sie steht auch im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes in vergleichbaren Fällen (vgl 10 ObS 119/01z, 10 ObS 152/01b, 10 ObS 252/01h ua). Die rechtliche Beurteilung der Sache durch das Berufungsgericht ist zutreffend, so... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei eine Erwerbsunfähigkeitspension in Höhe von monatlich S 8.418,20, 14x jährlich. Weiters bezieht er von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt eine Versehrtenrente in Höhe von monatlich S 1.241,70, ebenfalls 14x jährlich. Seine Frau verdient als Teilzeitbeschäftigte bei der V***** in J***** monatlich rund S 4.000,-- netto. Mit Beschluss des Landesgerichts Leoben vom 6. 7. 1999, 17 S 305/99t, wurde über das Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4. 7. 1926 geborene Kläger bezieht von der beklagten Pensionsversicherung seit 1. 1. 1994 eine Alterspension, die im Bescheid vom 13. 10. 1994 mit S 26.868 festgestellt wurde. Aufgrund verschiedener Exekutionen zur Deckung von Forderungen Dritter erhielt der Kläger im Jahr 2000 eine monatliche Nettopension von S 9.267,70 ausbezahlt. Mit Schreiben vom 14. 12. 1999 teilte die Salzburger Gebietskrankenkasse der Beklagten mit, dass ihr der Kläger aufgr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 27. 4. 1948 geborene Kläger bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter seit 1. 9. 1996 eine Invaliditätspension in Höhe von zuletzt S 11.179 netto. Auf Grund der vom Bezirksgericht Linz mit Beschluss vom 18. 7. 1997, GZ 22 E 3558/97a-2, bewilligten Pfändung der Pension des Klägers wird davon ein monatlich pfändbarer Betrag von derzeit S 875 in Abzug gebracht, sodass dem Kläger eine Nettoleistung von S 10.304 verbleibt. Aus sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, kann gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden. Den Revisionsausführungen ist noch folgendes entgegenzuhalten: Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, kann gemäß Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden. Den Revisionsausführungen ist noch folge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei eine Pensionsleistung, die ab 1. 1. 2000 eine monatliche Höhe von S 10.058,40 netto hatte. Er ist für seine am 23. 4. 1977 geborene Tochter sorgepflichtig, die ein Studium absolviert. Seine Gattin bezieht eine Pension in Höhe von etwa S 5.000,-- monatlich. Laut Rückstandsausweis vom 13. 1. 2000 schuldet der Kläger der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse S 129.868,24 an Beiträgen, Verzugszinsen, Kosten und Verwal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 5. 3. 1939 geborene Kläger bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten seit 1. 9. 1994 eine vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit in Höhe von netto S 10.905. Aus seiner früheren selbständigen Erwerbstätigkeit als Inhaber einer nicht protokollierten Einzelfirma, die er von 1963 bis zur Insolvenz im Jahr 1979 betrieb, schuldet er der Salzburger Gebietskrankenkasse laut deren (vollstreckbaren) Rückstandsa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4. 7. 1926 geborene Kläger bezieht von der beklagten Partei seit 1. 1. 1994 eine Alterspension in Höhe von (1997) netto S 20.982,80. Aus seiner früheren selbständigen Erwerbstätigkeit als Geschäftsführer einer insolventen Gesellschaft mit beschränkter Haftung schuldet er der Salzburger Gebietskrankenkasse laut deren (vollstreckbaren) Rückstandsausweises vom 9. 10. 1996 einen Betrag von insgesamt (inklusive Verzugszinsen) S 1,225.575,62; in diesem Betr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen im Rechtsmittel noch folgendes entgegenzuhalten: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen im Rechtsmi... mehr lesen...
Norm: EO §290 ffEO §293 Abs3ASVG §103 Abs2B-KUVG §44 Abs2BSVG §67 Abs2GSVG §71 Abs2NVG §34 Abs2KO §12a Abs2
Rechtssatz: Die Pfändungsbeschränkungen der Exekutionsordnung stehen auch in der Fassung der die EO-Novelle 1991 einer Aufrechnung bis zur Hälfte der vom Versicherungsträger zu erbringenden Geldleistung im Sinne des § 103 Abs 2 ASVG nicht entgegen. Entscheidungstexte 10 ObS 146/93 ... mehr lesen...
Begründung: Dem Kläger (einem unter seiner Firma klagenden Einzelkaufmann) wurde zur Hereinbringung seiner vollstreckbaren Forderung von S 51.025,50 sA gegen den Verpflichteten Ing. F***** W***** die Pfändung und Überweisung des Arbeitseinkommens des Verpflichteten, das diesem gegen zwei Arbeitnehmer, nämlich die Beklagte und die Firma F***** F***** GesmbH (im folgenden kurz: Firma F*****) zusteht, bewilligt. Das Drittverbot wurde beiden Drittschuldnern (am 10. bzw. 11. Juli 1989) z... mehr lesen...
Norm: EO §290LPfG §7
Rechtssatz: Der Umfang des Pfandrechtes reicht jeweils nur so weit, als nicht gesetzliche Beschränkungen entgegenstehen. Der Rang eines am Arbeitseinkommen begründeten Pfandrechtes wird aber selbst dann nicht beeinträchtigt, wenn das gesamte gegenwärtige Einkommen im Zeitpunkte der Pfandrechtsbegründung mangels Übersteigens des unpfändbaren Freibetrags ("Existenzminimum") zur Gänze pfändungsfrei ist, weil infolge der möglic... mehr lesen...
Norm: EO §290
Rechtssatz: Änderungen in den Pfändbarkeitsvoraussetzungen berühren grundsätzlich den Pfandrang nicht. Da § 290 EO auf den Umfang des Pfändungsschutzes nach dem LPfG in seiner Gesamtheit verweist, gilt dies auch für gesetzlich vorgesehene Änderungen in den (Unpfändbarkeitsvoraussetzungen) Pfändbarkeitsvoraussetzungen, die nicht unmittelbar kraft Gesetzes eintreten, sondern von einer (rechtsgestaltenden) Entscheidung des Exekutions... mehr lesen...
Norm: EO §3 IIIAEO §3 IIIDEO §3 IVAEO §3 IVCEO §63EO §54 Abs1 Z3EO §290EO §294 M1EO §294 M4LPfG §5 Abs1
Rechtssatz: Die Pfändung fortlaufender Bezüge aus einem bestimmten Dienstverhältnis ist auch ohne Einstellung einer früheren gleichartigen Exekution neuerlich zu bewilligen, wenn entweder 1. im Zeitpunkt der ersten Pfändung die Lohnforderung des Verpflichteten unter dem Existenzminimum lag und daher ein Pfandrecht nicht entstand, oder 2. Der ... mehr lesen...
Norm: EO §290EO §307EO §374 Abs1
Rechtssatz: Die Pfändung einer den vollstreckbaren oder zu sichernden Anspruch übersteigenden Forderung ist ohne Beschränkung möglich, da erst bei der Überweisung der gepfändeten Forderung das Erforderliche zu veranlassen ist, damit der Überschuß dem Verpflichteten zukommt. Entscheidungstexte 1 Ob 54/54 Entscheidungstext OGH 03.02.1954 1 Ob ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Forderungsexekution auf Grund des vom Verpflichteten gestellten Einstellungsantrages nach § 42 Z. 3 EO. ohne Vorschreibung einer Sicherheitsleistung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Einstellungsantrag aufgeschoben. Infolge Rekurses der betreibenden Partei änderte das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß dahin ab, daß der Aufschiebungsantrag abgewiesen wurde. Die Exekution betreffe eine vom Drittschuldner (Schadenversicherungsgesellschaft)... mehr lesen...
Norm: EO §290 ffLPfG §4 Abs1 Z2
Rechtssatz: Eine dem Verpflichteten nach § 1327 ABGB zuerkannte Rente ist keine Unterhaltsforderung, sondern eine Schadenersatzforderung. Entscheidungstexte 1 Ob 210/36 Entscheidungstext OGH 08.04.1936 1 Ob 210/36 SZ 18/67 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0003794 ... mehr lesen...