Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der nunmehrige Gemeinschuldner (in der Folge: Gemeinschuldner) war ab 1993 für ein Unternehmen des Beklagten tätig. Er war außerdem persönlich haftender Gesellschafter einer im selben Gebäude untergebrachten OEG. Über das Vermögen dieser OEG wurde mit Beschluss vom 25. 3. 1997 der Konkurs eröffnet, der am 16. 2. 1999 mangels Kostendeckung gemäß § 166 KO aufgehoben wurde. Der Gemeinschuldner, dessen Verbindlichkeiten überwiegend aus seiner persönlichen Haftung f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen einer Baugesellschaft mbH (im Folgenden Gemeinschuldnerin) wurde über deren Antrag mit Beschluss vom 22. Oktober 1998 der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die beklagte Gebietskrankenkasse betrieb seit Juni 1996 gegen die Gemeinschuldnerin Fahrnisexekutionen, wobei alle Forderungen noch jeweils vor Pfändung bezahlt wurden. Der beklagten Partei war daher weder ein Pfändungsprotokoll noch ein Versteigerungsedikt bekan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. März 1996 wurde über das Vermögen des Werner S***** vom Bezirksgericht Vöcklabruck das Schuldenregulierungsverfahren eingeleitet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Zuvor hatte Werner S***** - im Folgenden als Schuldner bezeichnet - im Jahre 1978 die Konzessionsprüfung für das Gastgewerbe abgelegt und am 5. Juli 1985 Fayme P*****, die Tochter der Beklagten, geheiratet. Er übersiedelte mit seiner Gattin nach S*****, wo er in der Folge mit dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Commerz-Immobilien-Beratungsgesellschaft mbH (in der Folge Gemeinschuldnerin) wurde auf Grund eines Antrages vom 13. 5. 1998 mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 13. 10. 1998 der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Am 22. 1. 1987 räumte die Beklagte der Gemeinschuldnerin einen Betriebsmittelkredit zu Konto-Nr. 258.111 ein. Wegen der Überziehung dieses Kontos vereinbarten die Parteien am 23. 5. 1991 ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte erwirkte gegen die spätere Gemeinschuldnerin am 6. 11. 1998 ein Versäumungsurteil über 984.648,95 S. Am 3. 12. 1998 stellte eine Gläubigerin einen Konkursantrag. Am 23. 12. 1998 beantragte die Beklagte zur Hereinbringung ihrer Forderung die Exekution durch Pfändung und Überweisung einer Forderung der Gemeinschuldnerin gegen eine Drittschuldnerin. Dieser wurde die Exekutionsbewilligung vom 23. 12. 1998 am 4. 1. 1999 zugestellt. Die Drittschuldner... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hatte beim Landesgericht Ried im Innkreis zu 1 Cg 66/97x am 16. 9. 1997 gegen die klagende Gemeinschuldnerin ein Versäumungsurteil erwirkt. Die Gemeinschuldnerin wurde zur Zahlung von 280.826,82 S verpflichtet. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Ried im Innkreis vom 11. 12. 1997 AZ 1 E 3651/97z wurde der Beklagten zur Hereinbringung dieser Forderung gegen die Gemeinschuldnerin die Exekution durch Pfändung und Überweisung der aushaftenden Stammeinlagen von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 15. 7. 1997 (10 Sa 446/97h) wurde über das Vermögen der Eva W***** das Ausgleichsverfahren und mit weiterem Beschluss desselben Gerichtes vom 16. 10. 1997 (10 S 634/97g) das Anschlusskonkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die beklagte Partei hatte bereits am 28. 5. 1997 den Antrag auf Eröffnung des Konkurses wegen eines damaligen Beitragsrückstandes in Höhe von S 122.945 ges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 14. 6. 1995 wurde über das Vermögen der Firma Johann B***** GesmbH das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. An der Gesellschaft waren die Eheleute Angela und Johann B*****, deren Ehe inzwischen geschieden wurde, als Gesellschafter beteiligt. Der Anteil der Angela B***** betrug 76 %, ihre Stammeinlage S 380.000,--. Die Stammeinlage des Johann B***** betrug S 60.000,--. Die Gesellschafter hatten jeweils nur die Hälfte ihrer St... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aufgrund des am 25. 11. 1996 von der Wiener Gebietskrankenkasse gestellten Antrages wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 6. 3. 1997 der Konkurs über das Vermögen der Z***** GmbH eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die beklagte Partei stand mit der Z***** GmbH, der nunmehrigen Gemeinschuldnerin, in Geschäftsbeziehung. Am 17. 12. 1996 erging zugunsten der beklagten Partei ein Versäumungsurteil gegen die nunmehrige Gemeinschuldnerin... mehr lesen...
Begründung: Mit Versäumungsurteil des KG Ried im Innkreis vom 26.7.1989 wurde der spätere Gemeinschuldner schuldig erkannt, der beklagten Partei (für die bestellungsgemäße Lieferung von Waren) S 134.357,69 samt Zinsen und Prozeßkosten zu zahlen. Mit Beschluß des BG Mauerkirchen vom 26.9.1989, GZ E 2184/89-1, wurde der beklagten Partei zur Hereinbringung dieser vollstreckbaren Forderung die Exekution durch Pfändung der dem Verpflichteten gegen den Drittschuldner O*****Versicher... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach nunmehr herrschender Rechtsprechung (SZ 45/12; SZ 45/57; 3 Ob 131/85) erwirbt der betreibende Gläubiger durch die Zuweisung im Verteilungsbeschluß nur dann eine kongruente Deckung, wenn der Erwerb des (inkongruenten) Pfandrechtes und die Erlassung des Verteilungsbeschlusses der Konkurseröffnung vorangegangen sind; ist aber die Zuweisung erst nach der Konkurseröffnung erfolgt, dann ist sie auf Grund eines zur Zeit der Er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei schuldete der beklagten Partei auf Grund eines gewährten Darlehens den Betrag von S 238.810,-- samt 16 % Zinsen seit 16.September 1981, über welche Forderung die beklagte Partei das Versäumungsurteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 15.Oktober 1981, 10 Cg 424/81, erwirkt hatte. Zur Sicherung dieser Forderung war auf der seinerzeit im Eigentum des Klägers stehenden Liegenschaft EZ.287 Katastralgemeinde Laa ein Pfandrecht bis ... mehr lesen...
Mit Versäumungsurteil des LG Linz wurde Franz S schuldig erkannt, den nunmehrigen Beklagten den Betrag von S 21.666.- sA zu bezahlen. Sie erwirkten mit Beschluß des BG Urfahr-Umgebung vom 21. 4. 1969 die Bewilligung der Fahrnisexekution, die am 6. 5. 1969 durch Anschlußpfändung vollzogen wurde. Unter Berücksichtigung eines am 26. 8. 1969 geleisteten Betrages von S 9969.- meldeten sie ihre Restforderung von S 14.876.71 zur Verteilung an. Mit Verteilungsbeschluß vom 26. 2. 1970 wurde ih... mehr lesen...
Norm: EO §229 Abs1EO §261EO §307 Abs1KO §30 Abs1 Z1KO §30 Abs2KO §31 Abs1 Z1KO §31 Abs1 Z2
Rechtssatz: 1.) Die zwangsweise Geldabnahme iS des § 261 EO oder die aus Anlass einer Pfändung geleistete Zahlung des Verpflichteten ist nicht nach § 30 Abs 1 Z 1 KO anfechtbar. 2.) Die bloße Erwerbung eines exekutiven Pfandrechtes oder Befriedigungsrechtes zur Hereinbringung einer Geldforderung ist eine inkongruente Deckung iS des § 30 Abs 1 Z 1 KO. 3.) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §371ABGB §415EO §261
Rechtssatz: Bei zwangsweiser Abnahme von Bargeld ist für die Frage des Eigentums nur der Zeitpunkt der Wegnahme des Geldes aus dem Besitz des Eigentümers maßgebend und ist eine spätere Vermengung mit anderem Geld durch das Gericht unerheblich. Entscheidungstexte 1 Ob 414/58 Entscheidungstext OGH 29.10.1958 1 Ob 414/58 EvBl 1959/141 S 242 ... mehr lesen...
Norm: EO §261KO §12
Rechtssatz: Die Wegnahme des beim Verpflichteten vorgefundenen Geldes durch das Vollstreckungsorgan gilt nur dann als Zahlung, wenn der Geldbetrag sofort dem betreibenden Gläubiger ausgefolgt wird; wurde er jedoch aus irgendeinem Grund bei Gericht erlegt, so erwirbt der betreibende Gläubiger daran ein Pfandrecht. Entscheidungstexte 2 Ob 1108/31 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: EO §261
Rechtssatz: Der im Zwangsvollstreckungsverfahren zur Sicherstellung der auf ausländische Währung lautenden Forderung erfolgte gerichtliche Erlag einer Summe in österreichischen (Kronen) ist noch nicht Zahlung, daher keine Unterlage für eine Oppositionsklage. Entscheidungstexte 1 Ob 619/23 Entscheidungstext OGH 06.11.1923 1 Ob 619/23 SZ 5/254 ... mehr lesen...