Begründung: Die K*****gesmbH (FN *****) als Kreditnehmerin und Pfandgeberin sowie der Antragsteller als Pfandgeber bestellten mit Pfandbestellungsurkunde vom 23. 11. 1993 der L*****bank ***** (nunmehr: H***** Bank AG) als Kreditgeberin zur Sicherstellung aller Forderungen und Ansprüche aus Haupt- und Nebenverbindlichkeiten, welche der Kreditgeberin gegen die Kreditnehmerin insbesondere aus dem mit Vertrag vom 23. 11. 1993 gewährten Kredit erwachsen sind oder werden, „die ihm (ihne... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht versteigerte die Liegenschaft EZ 510... der verpflichteten Parteien um das Meistbot von 4,7 Mio S. Ersteherin war die betreibende Partei. Im Meistbotsverteilungsbeschluss vom 22. Dezember 2000 (ON 115) sprach das Erstgericht, soweit für die vorliegende Entscheidung noch von Bedeutung, aus, dass dem Antrag der betreibenden Partei gemäß § 222 Abs 4 EO auf Einverleibung einer Ersatzhypothek im Betrag von 900.000 S ua auf der nicht versteigerten Liegenscha... mehr lesen...
Begründung: Der Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem der Ersatzanspruch gemäß § 222 Abs 3 und 4 EO festgestellt und die Einverleibung der Ersatzhypothek verfügt wurde, wurde dem Vertreter der Revisionsrekurswerberin am 5. 11. 1998 zugestellt. Der Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem der Ersatzanspruch gemäß Paragraph 222, Absatz 3 und 4 EO festgestellt und die Einverleibung der Ersatzhypothek verfügt wurde, wurde dem Vertreter der Revisionsrekurswerberin am 5. 11. 1998 zugest... mehr lesen...
Begründung: Der (führenden) betreibenden Partei wurde mit Beschluß vom 11.Oktober 1995 die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft des Verpflichteten bewilligt. In der Versteigerungstagsatzung vom 9.Mai 1996 erhielt der Meistbietende um 1,041.000 S den - schließlich in Rechtskraft erwachsenen - Zuschlag. Nach dem Meistbotsverteilungsbeschluß vom 28. Oktober 1996 wurden einem im Verhältnis zur (führenden) betreibenden Partei vorrangigen Simultanpfandgläubiger, dem der Beitritt zur... mehr lesen...
Norm: EO §222 Abs3 eEO §222 Abs4 e
Rechtssatz: Ein Meistbotsverteilungsbeschluß ergeht, soweit er die Einverleibung des Ersatzanspruchs gemäß § 222 Abs 3 und Abs 4 EO vorbereitet, nicht im Grundbuchsverfahren. Das gilt auch für die Anordnung der bücherlichen Einverleibung der Ersatzhypothek. Die Zulässigkeit des Revisionsrekurses gegen die Bestätigung eines Beschlusses gemäß § 222 Abs 4 letzter Satz EO richtet sich daher nicht nach § 126 GBG, s... mehr lesen...
Norm: EO §222 Abs4 c
Rechtssatz: Bei der Berechnung des Ersatzbetrages ist der Schätzwert und nicht der Einheitswert der nicht versteigerten Liegenschaften (Liegenschaftsanteile) heranzuziehen, wenn im Verfahren auch die nicht versteigerten Liegenschaften (Liegenschaftsanteile) geschätzt worden sind (vgl SZ 53/105). Entscheidungstexte 3 Ob 162/94 Entscheidungstext OGH 21.09.1994 3... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies nach Befriedigung zweier nicht strittiger Vorzugsposten den gesamten Meistbotrest von 804.763,70 S an die Revisionsrekurswerberin für ihr Höchstbetragspfandrecht von 1,8 Mio S zu COZ 5 = CLNR 2 zu. Den Antrag der Revisionsrekurswerberin, ihr "hinsichtlich des Pfandrechtes von 1,8 Mio S" ob einer simultan haftenden, jedoch nicht versteigerten anderen Liegenschaft die Einverleibung einer Ersatzhypothek zu bewilligen, wies das Erstgericht mit der Begr... mehr lesen...
Norm: EO §222 Abs3 bEO §222 Abs4 c
Rechtssatz: § 222 Abs 3 und 4 EO gilt auch zugunsten des Gläubigers, der unverhältnismäßige Befriedigung seiner Simultanhypothek verlangt, wenn er gleichzeitig ein nachstehender Berechtigter ist. Entscheidungstexte 3 Ob 108/90 Entscheidungstext OGH 19.12.1990 3 Ob 108/90 SZ 63/225 = RZ 1993/1 S.28 = NZ 1992,269 ... mehr lesen...
Begründung: Für die Rekurswerberin ist auf der vom Erstgericht um das Meistbot von insgesamt 1,480.000,- S versteigerten Liegenschaft der Verpflichteten in CLNR 5 das Pfandrecht für die vollstreckbare Forderung von 513.845,03 S sA einverleibt, wobei diese Liegenschaft als Haupteinlage und zwei weitere Liegenschaften als Nebeneinlagen simultan haften. In den Rängen vorher sind zugunsten eines anderen Gläubigers Pfandrechte für die Höchstbeträge von 5,8 Millionen S (CLNR 1) und 2,5 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Leopold B*** und seine Gattin Eva B*** waren je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 410 KG Neustift am Walde, Leopold B*** war außerdem Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 385 KG Gablitz. Beide Liegenschaften waren zugunsten der beklagten Partei mit Simultanhypotheken in der Höhe von S 1,000.000 samt Anhang, S 690.000 Höchstbetrag, S 600.000 Höchstbetrag und S 1,5 Mill. samt Anhang belastet. Auf der Liegenschaft EZ 385 KG Gablitz gingen den genannten vi... mehr lesen...
Norm: ABGB §451 CABGB §457ABGB §896ABGB §1359ABGB §1360EO §222 Abs4 aEO §222 Abs4 CGBG §15 Abs2
Rechtssatz: Der Simultanpfandgläubiger und sein Nachhypothekar stehen zueinander in keinem Rückgriff oder Schadenersatz auslösenden Verpflichtungsverhältnis. Insbesondere besteht keine dem § 1360 ABGB ähnliche Rechtsbeziehung (Ablehnung von Hoyer, JBl 1987, 773 f und ÖBA 1987, 275). Ein Simultanpfandgläubiger kann daher, soweit nicht eine im allgemei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte am 12.2.1985 das Meistbot für die am 20.9.1984 versteigerte Liegenschaft EZ 2205 KG Tulln von S 2,220.000,-- der S*** T*** zugewiesen und, weil damit eine unverhältnismäßige Befriedigung ihrer durch Simultanpfandrechte auch auf anderen Liegenschaften besicherten Hypothekarforderung eintrat, ausgesprochen, daß der dadurch verkürzten Pfandgläubigerin C***-B*** ein Ersatzanspruch nach § 222 Abs. 3 und Abs. 4 EO zusteht und Pfandrechte auf den nicht v... mehr lesen...
Norm: EO §222 Abs4 c
Rechtssatz: Nach rechtskräftiger Zuweisung einer Ersatzhypothek an einen nachfolgenden Pfandgläubiger steht die rechtsgeschäftliche Übertragung des durch Zuweisung erloschenen Pfandrechtes der Einverleibung der Ersatzhypothek nicht im Wege. Entscheidungstexte 3 Ob 124/87 Entscheidungstext OGH 02.12.1987 3 Ob 124/87 SZ 60/260 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Maria R***, die Mutter der Erstbeklagten und Ehegattin des Zweitbeklagten, ist zur Hälfte Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 734 KG Webling mit dem Wohn- und Betriebsgebäude Graz, Geistingerweg 34. Die zweite Hälfte der Liegenschaft steht im Eigentum des Sohnes Günther R***. Auf dem Hälfteanteil der Maria R*** haftet das mit Vereinbarung vom 18.6.1982 "zur Erhaltung des Familienbesitzes" begründete und am 7.7.1982 auf Grund des am 6.7.1982 überreichten Grundb... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag des Masseverwalters im Konkurs über das Vermögen des Verpflichteten bewilligte das Erstgericht gemäß § 119 KO die kridamäßige Versteigerung der dem Gemeinschuldner bücherlich zugeschriebenen Hälfte der Liegenschaft EZ 443 KG Steinhaus. Auf dieser Liegenschaft (nicht nur auf der dem Verpflichteten gehörigen Hälfte) ist unter COZ 5 das Pfandrecht für einen Höchstbetrag von S 337.500,-- für die O*** B***-R*** reg.Gen.mbH einverleibt. Bei der Versteigerung am 3... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung vollstreckbarer Geldforderungen mehrerer betreibender Gläubiger wurde die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 934 KG Petronell bewilligt. Bei der grundstücksweisen Ausbietung im Versteigerungstermin am 9. Mai 1985 wurden für einzelne Grundstücke und für den Grundbuchskörper als Ganzes keine Anbote gemacht. Der Zuschlag wurde nur für einen Teil der Grundstücke des Grundbuchskörpers erteilt, in Ansehung der übrigen Grundstücke wurde das Versteiger... mehr lesen...
Norm: EO §222 Abs4 cEO §222 Abs4 e
Rechtssatz: Wurde in den Meistbotsverteilungsbeschluß der Ausspruch aufgenommen, daß nach Rechtskraft auf Antrag die Einverleibung des Pfandrechtes für die Ersatzforderung auf den nicht versteigerten Grundstücken im Range des zum Zug gekommenen Pfandrechtes einzuverleiben sein werde, handelt es sich dabei nicht um einen unanfechtbaren Entscheidungsvorbehalt, eine bloße Mitteilung oder die Ankündigung einer kün... mehr lesen...
Begründung: Im Lastenblatt der Franz T***, geboren 12. Jänner 1946, und Maria T***, geboren 15. Februar 1946, je zur Hälfte zugeschriebenen Liegenschaft EZ 2205 KG Tulln ist unter OZ 2 und 3 aufgrund der Pfandbestellungsurkunde vom 28. Jänner 1980 für die S*** DER STADT T*** das (Simultan-)Pfandrecht für einen Höchstbetrag von 2,500.000,-- S (Haupteinlage EZ 92 KG Tulln), OZ 15, 16 im Rang OZ 4 aufgrund der Pfandbestellungsurkunde vom 27. April 1... mehr lesen...
Norm: EO §222 Abs4 cEO §231 Abs2
Rechtssatz: Die Einverleibung einer Ersatzhypothek kann erst nach fruchtlosem Ablauf der im § 231 Abs 2 EO bestimmten Frist beantragt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 112/85 Entscheidungstext OGH 30.07.1986 3 Ob 112/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0003581 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, die Beklagte und L***** F***** haben sich für eine Schuld des K***** F***** als Bürge und Zahler verbürgt. Außerdem hat die Beklagte die ihr gehörige Liegenschaft EZ 2 KG ***** zur Sicherung der dieser Schuld zugrunde gelegenen Darlehensforderung von 150.000 ATS verpfändet. Der Kläger hat die Darlehensforderung befriedigt, wofür er, wie nicht mehr strittig ist, 150.758,02 ATS aufwenden musste. Diese verlangt er abzüglich einer Gegenforderung von 8.6... mehr lesen...
Norm: ABGB §457ABGB §896ABGB §1359EO §222 Abs4 cGBG §15
Rechtssatz: Befriedigt der Eigentümer einer simultan haftenden Liegenschaft die Pfandforderung, so hat er (auch nach Exekution), nicht aber der Nachhypothekar, gegen die übrigen Pfandschuldner einen Rückgriff nach Maßgabe der zwischen ihnen vorhandenen schuldrechtlichen Beziehungen, sonst anteilig analog §§ 896 und 1359 AGBG unter Berücksichtigung des § 222 EO. Entschei... mehr lesen...
Die Klägerin, die im März 1978 und im April 1980 Kredite der beklagten Bank durch Hypotheken besichert hatte, begehrt mit der vorliegenden Klage die Rückerstattung einer am 31. 12. 1981 von der V Gemeinnützigen Wohnungsbau- und SiedlungsgesmbH (im folgenden kurz: V) für sie zur Erwirkung der Löschung des Pfandrechtes geleisteten Zahlung von 1 792 928 S mit der Begründung: , die beklagte Partei habe durch Gestattung der Überziehung des an die I WohnbaugesmbH (im folgenden kurz: I) gewähr... mehr lesen...
Im Zwangsversteigerungsverfahren der der Verpflichteten gehörigen Liegenschaften EZ 15 KG M und EZ 180 KG P wurde bei der Versteigerungstagsatzung am 3. April 1978 für die letztere Liegenschaft ein Meistbot von 2 300 000 S erzielt, die zur EZ 15 KG M gehörigen Grundstücke wurden parzellenweise versteigert. Dabei erbrachte das Grundstück Nr. 720/2 Wald ein Meistbot von 19 000 S, das Grundstück Nr. 468 Acker ein solches von 805 000 S. In Ansehung des Grundstückes Nr. 166 Wald wurde das ... mehr lesen...
Norm: EO §222 Abs4 aEO §222 Abs4 c
Rechtssatz: An den Antrag auf Einräumung einer Ersatzhypothek sind keine besonders strengen Inhaltserfordernisse zu stellen. Es genügt, wenn der Ersatzberechtigte ohne Nennung bestimmter Ziffern die Einräumung von Ersatzhypotheken für seinen Ersatzanspruch nach § 222 Abs 4 EO begehrt. Ist die Behebung allfälliger Zweifel der Erklärung bei der Verteilungstagsatzung nicht möglich, wird bei mehreren für die Einv... mehr lesen...
Die Liegenschaft EZ 3551 KG St. stand zu einem Hälfteanteil im Eigentum des Beklagten und des H L. Auf der Gesamtliegenschaft war die Forderung einer Sparkasse pfandrechtlich sichergestellt. Die Klägerin betrieb zur Hereinbringung einer Kapitalforderung von 67 030 S samt Nebengebühren die Zwangsversteigerung der Liegenschaftshälfte des H L. Diese Liegenschaftshälfte wurde dem Beklagten um das Meistbot von 262 000 S zugeschlagen. Die der Klägerin im bücherlichen Rang vorangehende Spark... mehr lesen...