Norm
EO §222 Abs4 cRechtssatz
Wurde in den Meistbotsverteilungsbeschluß der Ausspruch aufgenommen, daß nach Rechtskraft auf Antrag die Einverleibung des Pfandrechtes für die Ersatzforderung auf den nicht versteigerten Grundstücken im Range des zum Zug gekommenen Pfandrechtes einzuverleiben sein werde, handelt es sich dabei nicht um einen unanfechtbaren Entscheidungsvorbehalt, eine bloße Mitteilung oder die Ankündigung einer künftigen Verfügung, sondern, um die anfechtbare Grundlage für die Einverleibung der Ersatzansprüche der nachstehenden Berechtigten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0003600Dokumentnummer
JJR_19870114_OGH0002_0030OB00010_8700000_001