Norm: ABGB §457ABGB §896ABGB §1359EO §222 Abs4 cGBG §15
Rechtssatz: Unter den mehreren Eigentümer simultan verhafteter Pfandsachen bestehen kraft Analogie zu § 896 ABGB (auf die Sachhaftung beschränkte) Rückgriffsansprüche. Entscheidungstexte 6 Ob 620/79 Entscheidungstext OGH 27.06.1979 6 Ob 620/79 Veröff: SZ 52/105 = NZ 1980,94 = JBl 1980,203 (zustimmend Hoyer) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §457ABGB §896ABGB §1359EO §222 Abs4 cGBG §15
Rechtssatz: Außerhalb des Meistbotsverteilungsverfahrens erwächst aus der überproportionalen Heranziehung der versteigerten Pfandsache zur Befriedigung einer Simultanpfandforderung nur dem ehemaligen Verpflichteten als dem Eigentümer dieser Sache gegen den Eigentümer der dadurch entlasteten, nicht versteigerten Pfandsache in Analogie zu § 896 ABGB ein (auf Sachhaftung beschränkter) Rückgri... mehr lesen...
Norm: ABGB §457ABGB §896ABGB §1359EO §222 Abs4 cGBG §15
Rechtssatz: Das Pfandrecht eines Nachhypothekars der mit einem Simultanpfandrecht vorbelasteten Pfandsache erstreckt sich in analoger Anwendung des § 457 ABGB auch auf den (auf die Sachhaftung beschränkten) Rückgriffsanspruch des Eigentümers der überproportional zu Befriedigung der Simultanpfandforderung herangezogenen Pfandsache gegen den Eigentümer der dadurch entlasteten Pfandsache. ... mehr lesen...
Norm: EO §222 Abs4 C
Rechtssatz: Der Ersatzhypothekaranspruch gem § 222 Abs 4 EO ist auch auf den Fall der Zwangsversteigerung nur einzelner Liegenschaftsanteile anwendbar (
Spruch: 186). Entscheidungstexte 3 Ob 523/76 Entscheidungstext OGH 02.03.1976 3 Ob 523/76 Veröff: SZ 49/32; zustimmend Stölzle AnwBl 1979,302 f = EvBl 1976/232 S 491 ... mehr lesen...
Norm: EO §222 Abs4 c
Rechtssatz: Rechtsgrundlage des Anspruches auf Einräumung einer Ersatzhypothek iS des § 222 Abs 4 EO ist ausschließlich der Umstand, daß ein nachfolgender Buchberechtigter bei Verteilung des Erlöses einer Pfandsache infolge unverhältnismäßiger Befriedigung eines vorrangigen Gläubigers nichts (oder nicht soviel) erhalten hat, obwohl er bei verhältnismäßiger Befriedigung der ihm im Rang vorausgehenden Gläubiger aus allen dies... mehr lesen...
Norm: EO §222 Abs3 bEO §222 Abs4 c
Rechtssatz: Die Einheitswerte sind nach dem derzeitigen Stand der Liegenschaft zu ermitteln (seit letztem Einheitswert wurde ein Gebäude errichtet). Entscheidungstexte 3 Ob 31/70 Entscheidungstext OGH 08.04.1970 3 Ob 31/70 EvBl 1971/26 S 46 = QuHGZ 1971,90 3 Ob 136/79 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: EO §222 aEO §222 Abs3 bEO §222 Abs4 c
Rechtssatz: Da eine Berechnung der Ersatzbeträge nach den Steuerschätzwerten im Sinne der JMV v 10.7.1897, RGBl Nr 174, praktisch nicht mehr möglich ist, werden zweckmässigerweise die Einheitswerte aller in Betracht kommenden Liegenschaften der Berechnung zugrunde zu legen sein. Entscheidungstexte 3 Ob 269/61 Entscheidungstext OGH 08.11.196... mehr lesen...
Norm: EO §222 Abs3 bEO §222 Abs4 c
Rechtssatz: Ersatzanspruch des nachfolgenden Simultanpfandgläubigers (Vgl auch SZ 11/163, 15/95, 19/48). Die Eintragung einer Ersatzhypothek setzt die gleichzeitige zumindest teilweise Löschung des Simultanpfandrechtes von den nicht versteigerten Liegenschaften, auf die die Ersatzhypothek eingetragen werden soll, voraus. (Ausführungen des Vorsitzenden zur Frage, inwieweit das Verfügungrecht des Eigentümers mit... mehr lesen...
Norm: EO §222 Abs4 a
Rechtssatz: Der Masseverwalter kann bei kridamäßiger Versteigerung nicht als Berechtigter im Sinne des § 222 Abs 3 EO angesehen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 305/61 Entscheidungstext OGH 29.09.1961 3 Ob 305/61 Veröff: EvBl 1961/508 S 635 3 Ob 88/87 Entscheidungstext OGH 02.09.1987 3 Ob 88/87 V... mehr lesen...
Norm: EO §222 Abs4 c
Rechtssatz: Keine Eintragung von Nebengebühren, wenn betreibende Partei sich nicht darauf beschränkt, den gesetzlichen Ersatzanspruch anzumelden, vielmehr einen konkreten Antrag gestellt hat, ohne hiebei den Zuspruch von Nebengebühren zu verlangen. Entscheidungstexte 3 Ob 727/53 Entscheidungstext OGH 09.11.1953 3 Ob 727/53 ... mehr lesen...
Norm: EO §222 Abs4 c
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 222 Abs 4 EO ist nicht anzuwenden, wenn die Ersatzansprecher auf den verkauften und unverkauften Liegenschaften Simultanpfandrechte in gleicher Rangfolge besitzen. Entscheidungstexte 1 Ob 913/37 Entscheidungstext OGH 23.09.1937 1 Ob 913/37 SZ 19/254 3 Ob 11/95 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: EO §222 Abs4 c
Rechtssatz: Werden aus dem Meistbot nur Nebengebühren berichtigt, so daß die Kapitalforderung im vollen Betrag aufrecht bleibt, kommt eine Ersatzhyothek im Sinne des § 222 Abs 4 EO nicht in Frage. Entscheidungstexte 2 Ob 1002/36 Entscheidungstext OGH 21.12.1936 2 Ob 1002/36 SZ 18/227 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: EO §222 Abs4 c
Rechtssatz: 1) Die Unterlassung eines Widerspruches gegen das Ersatzbegehren nach § 222 Abs 4 EO hat nicht den Verlust des Rekursrechtes zur Folge. 2) Der Ersatzanspruch des nachfolgenden Pfandgläubigers folgt der ungetilgten Resthypothek des vorangehenden, unverhältnismäßig befriedigten Pfandgläubigers im Range nach. 3) Ist für den Ersatz fordernden Berechtigten bei der nicht versteigerten Liegenschaft ein Pfandrecht i... mehr lesen...