Begründung: Verfahrensgegenstand ist die Verteilung des Meistbots von 56.633 EUR aus der Zwangsversteigerung der drei Liegenschaftsanteile (im Folgenden nur Anteile) B-LNr 30, 34 und 35 einer näher genannten Liegenschaft in Wien. Auf diesen Anteilen ist ua für eine Hausverwertungsgesellschaft mbH die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß (damals) § 24a WEG 1975 angemerkt: Ob dem Anteil B-LNr 30 an den Wohnungen Top 20 bis 21, 35 bis 36 und den Geschäftsräumlichk... mehr lesen...
Begründung: Nach Versteigerung von mehreren Wohnungseigentumsanteilen an der Liegenschaft ... EZ 50 wurden die Meistbote mit gesonderten Beschlüssen verteilt. Das Revisionsrekursverfahren betrifft die Zuweisungen aus den Anteilen B-LNr 4 und 5 (verbunden gemäß § 12 Abs 1 WEG 1975; Eigentum des Zweit- und der Drittverpflichteten), B-LNr 6 (Eigentum der Siebentverpflichteten) und B-LNr 7 (Eigentum der Fünftverpflichteten). Nach Versteigerung von mehreren Wohnungseigentumsanteilen an ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht versteigerte die Liegenschaft EZ 510... der verpflichteten Parteien um das Meistbot von 4,7 Mio S. Ersteherin war die betreibende Partei. Im Meistbotsverteilungsbeschluss vom 22. Dezember 2000 (ON 115) sprach das Erstgericht, soweit für die vorliegende Entscheidung noch von Bedeutung, aus, dass dem Antrag der betreibenden Partei gemäß § 222 Abs 4 EO auf Einverleibung einer Ersatzhypothek im Betrag von 900.000 S ua auf der nicht versteigerten Liegenscha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der frühere Ehegatte (im folgenden nur Schuldner) der beklagten Anfechtungsgegnerin verpflichtete sich in dem am 28. September 1995 in einem Vorverfahren mit der auch hier - als Gläubigerin und Anfechtungswerberin - klagenden Partei abgeschlossenen gerichtlichen Vergleich zur Zahlung von 600.000 S sA zur Bereinigung geschäftlicher Forderungen der klagenden Partei. Der Schuldner war mit seinem Einzelunternehmen in schwere wirtschaftliche Schwierigkeiten gerat... mehr lesen...
Begründung: Der Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem der Ersatzanspruch gemäß § 222 Abs 3 und 4 EO festgestellt und die Einverleibung der Ersatzhypothek verfügt wurde, wurde dem Vertreter der Revisionsrekurswerberin am 5. 11. 1998 zugestellt. Der Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem der Ersatzanspruch gemäß Paragraph 222, Absatz 3 und 4 EO festgestellt und die Einverleibung der Ersatzhypothek verfügt wurde, wurde dem Vertreter der Revisionsrekurswerberin am 5. 11. 1998 zugest... mehr lesen...
Norm: EO §222 Abs3 eEO §222 Abs4 e
Rechtssatz: Ein Meistbotsverteilungsbeschluß ergeht, soweit er die Einverleibung des Ersatzanspruchs gemäß § 222 Abs 3 und Abs 4 EO vorbereitet, nicht im Grundbuchsverfahren. Das gilt auch für die Anordnung der bücherlichen Einverleibung der Ersatzhypothek. Die Zulässigkeit des Revisionsrekurses gegen die Bestätigung eines Beschlusses gemäß § 222 Abs 4 letzter Satz EO richtet sich daher nicht nach § 126 GBG, s... mehr lesen...
Norm: EO §222 Abs3 b
Rechtssatz: Ein Antrag auf unverhältnismäßige Befriedigung in Sinne des § 222 Abs 3 EO liegt schon dann vor, wenn die Barzahlung der gesamten Forderung oder die Zuweisung des gesamten Meistbotes begehrt wird (so schon 3 Ob 53, 54/93). Entscheidungstexte 3 Ob 162/94 Entscheidungstext OGH 21.09.1994 3 Ob 162/94 ... mehr lesen...
Norm: EO §222 Abs3 bEO §222 Abs4 c
Rechtssatz: § 222 Abs 3 und 4 EO gilt auch zugunsten des Gläubigers, der unverhältnismäßige Befriedigung seiner Simultanhypothek verlangt, wenn er gleichzeitig ein nachstehender Berechtigter ist. Entscheidungstexte 3 Ob 108/90 Entscheidungstext OGH 19.12.1990 3 Ob 108/90 SZ 63/225 = RZ 1993/1 S.28 = NZ 1992,269 ... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung eines Betrages von 50.000 s.A beantragte die führende betreibende Partei die Versteigerung der 1/10-Anteile des Verpflichteten an einer Liegenschaft, wobei zugunsten dieser betreibenden Partei auf der gesamten Liegenschaft im besten Rang ein Höchstbetragspfandrecht von 520.000 S haftet. Der diesem Exekutionsantrag zugrunde liegende Titelprozeß wurde im Grundbuch zu diesem Höchstbetragspfandrecht angemerkt. - In der Versteigerungstagsatzung gab die fü... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte am 12.2.1985 das Meistbot für die am 20.9.1984 versteigerte Liegenschaft EZ 2205 KG Tulln von S 2,220.000,-- der S*** T*** zugewiesen und, weil damit eine unverhältnismäßige Befriedigung ihrer durch Simultanpfandrechte auch auf anderen Liegenschaften besicherten Hypothekarforderung eintrat, ausgesprochen, daß der dadurch verkürzten Pfandgläubigerin C***-B*** ein Ersatzanspruch nach § 222 Abs. 3 und Abs. 4 EO zusteht und Pfandrechte auf den nicht v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Maria R***, die Mutter der Erstbeklagten und Ehegattin des Zweitbeklagten, ist zur Hälfte Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 734 KG Webling mit dem Wohn- und Betriebsgebäude Graz, Geistingerweg 34. Die zweite Hälfte der Liegenschaft steht im Eigentum des Sohnes Günther R***. Auf dem Hälfteanteil der Maria R*** haftet das mit Vereinbarung vom 18.6.1982 "zur Erhaltung des Familienbesitzes" begründete und am 7.7.1982 auf Grund des am 6.7.1982 überreichten Grundb... mehr lesen...
Begründung: Die zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung der betreibenden Partei von 400.031,16 S samt Zinsen und Kosten versteigerte Liegenschaft EZ 764 KG Mühldorf I des Verpflichteten wurde am 6. März 1986 der betreibenden Partei um das Meistbot von 1,075.000 S zugeschlagen. Im Hauptbuch ist in dieser Grundbuchseinlage die mit Beschluß vom 29. Juli 1982 TZ 3211/82 bewilligte Einverleibung des Pfandrechts zur Sicherstellung aller Forderungen aus dem gewährten Kredit für ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat am 23. September 1972 Robert S*** geheiratet. Mit Kaufvertrag vom 15. Dezember 1973 erwarben die Ehegatten je zur Hälfte die Liegenschaft EZ 178 KG Weißenbach, auf der sie ein Einfamilienhaus errichteten. Mit Vereinbarung vom 30. Dezember 1982 wurde zwischen ihnen ein wechselseitiges Veräußerungs- und Belastungsverbot begründet und bücherlich einverleibt. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 25. März 1983 wurde die Ehe der Beklagten mit Robert S*** nach ... mehr lesen...
Norm: EO §222 Abs3 b
Rechtssatz: In dem Antrag, ihr das gesamte Meistbot zur teilweisen Berichtigung ihrer Forderung zuzuweisen, liegt ein eindeutiges Begehren auf unverhältnismäßige Befriedigung nach § 222 Abs 3 EO in dem Sinn, daß die Simultanpfandgläubigerin einen bestimmten Teil ihrer Forderung, nämlich einen Betrag in der Höhe des Meistbotes der Liegenschaft nur aus dieser Liegenschaft zugewiesen haben wollte. Dieser eindeutige Antrag auf ... mehr lesen...
Im gegenständlichen Versteigerungsverfahren wurden 34 611/88 500 Anteile der W-GesmbH an der Liegenschaft EZ 1730 KG A, mit denen Wohnungseigentum verbunden ist, versteigert. Im einzelnen handelte es sich um A. 39 unverbaute Grundstücksanteile (= als "Stiege 1" projektiert), B. 5 Hochhauseigentumswohnungen (nicht vollständig fertiggestellt auf Stiege 2) samt Grundanteilen, C. 33 unverbaute Grundstücksanteile für projektierte Garagen und D. 3 unverbaute Grundstücksanteile für projektie... mehr lesen...
Norm: EO §215EO §216 IIEO §222 Abs3 aEO §222 Abs3 bWEG 1975 §1
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 222 EO ist auch bei der Verteilung des Erlöses unterschiedlich belasteter Miteigentumsanteile analog anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 68/80 Entscheidungstext OGH 30.07.1980 3 Ob 68/80 Veröff: SZ 53/105 2 Ob 662/86 Entscheidungs... mehr lesen...
Im Zwangsversteigerungsverfahren der der Verpflichteten gehörigen Liegenschaften EZ 15 KG M und EZ 180 KG P wurde bei der Versteigerungstagsatzung am 3. April 1978 für die letztere Liegenschaft ein Meistbot von 2 300 000 S erzielt, die zur EZ 15 KG M gehörigen Grundstücke wurden parzellenweise versteigert. Dabei erbrachte das Grundstück Nr. 720/2 Wald ein Meistbot von 19 000 S, das Grundstück Nr. 468 Acker ein solches von 805 000 S. In Ansehung des Grundstückes Nr. 166 Wald wurde das ... mehr lesen...
Der Beklagte, ein Rechtsanwalt, vertrat die Klägerin in ihrer Eigenschaft als Pfandgläubigerin der Rosa K im Zwangsversteigerungsverfahren E 2010/69 des Bezirksgerichtes R, in welchem die Sparkasse des Marktes H zur Hereinbringung der zu ihren Gunsten auf den gesamten Liegenschaften EZ 180 und 1288 KG H simultan einverleibten Forderung von 778 800 S samt Anhang die Versteigerung der beiden der Rosa K gehörigen Liegenschaftshälften betrieb. Bei der Meistbotsverteilungstagsatzung am 24.... mehr lesen...
Norm: EO §222 Abs3 bEO §222 Abs4 c
Rechtssatz: Die Einheitswerte sind nach dem derzeitigen Stand der Liegenschaft zu ermitteln (seit letztem Einheitswert wurde ein Gebäude errichtet). Entscheidungstexte 3 Ob 31/70 Entscheidungstext OGH 08.04.1970 3 Ob 31/70 EvBl 1971/26 S 46 = QuHGZ 1971,90 3 Ob 136/79 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: EO §222 aEO §222 Abs3 bEO §222 Abs4 c
Rechtssatz: Da eine Berechnung der Ersatzbeträge nach den Steuerschätzwerten im Sinne der JMV v 10.7.1897, RGBl Nr 174, praktisch nicht mehr möglich ist, werden zweckmässigerweise die Einheitswerte aller in Betracht kommenden Liegenschaften der Berechnung zugrunde zu legen sein. Entscheidungstexte 3 Ob 269/61 Entscheidungstext OGH 08.11.196... mehr lesen...
Norm: EO §222 Abs3 bEO §222 Abs4 c
Rechtssatz: Ersatzanspruch des nachfolgenden Simultanpfandgläubigers (Vgl auch SZ 11/163, 15/95, 19/48). Die Eintragung einer Ersatzhypothek setzt die gleichzeitige zumindest teilweise Löschung des Simultanpfandrechtes von den nicht versteigerten Liegenschaften, auf die die Ersatzhypothek eingetragen werden soll, voraus. (Ausführungen des Vorsitzenden zur Frage, inwieweit das Verfügungrecht des Eigentümers mit... mehr lesen...
Norm: EO §222 Abs3 b
Rechtssatz: Die Ersatzforderung nach § 222 Abs 3 EO ist nicht als Simultanhypothek, sondern als Einzelhypothek auf den mehreren, nicht versteigerten Liegenschaften einzuverleiben. Ihre Höhe braucht in der Anmeldung noch nicht angegeben zu werden. Entscheidungstexte 2 Ob 848/33 Entscheidungstext OGH 27.09.1933 2 Ob 848/33 SZ 15/195 ... mehr lesen...
Norm: EO §222 Abs3 b
Rechtssatz: Der Pfandgläubiger, dessen Forderung auf der ganzen versteigerten Liegenschaft zweier solidarisch verpflichteter Miteigentümer haftet, kann die volle Berichtigung seiner Forderung aus der einen Hälfte des Meistbotes begehren. In diesem Falle können die nachstehend berechtigten Pfandgläubiger von dem Rechte des § 222 Abs 3 EO Gebrauch machen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...