Norm
EO §222 Abs3 bRechtssatz
Die Ersatzforderung nach § 222 Abs 3 EO ist nicht als Simultanhypothek, sondern als Einzelhypothek auf den mehreren, nicht versteigerten Liegenschaften einzuverleiben. Ihre Höhe braucht in der Anmeldung noch nicht angegeben zu werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0003527Dokumentnummer
JJR_19330927_OGH0002_0020OB00848_3300000_001