Norm
EO §222 Abs3 bRechtssatz
Die Einheitswerte sind nach dem derzeitigen Stand der Liegenschaft zu ermitteln (seit letztem Einheitswert wurde ein Gebäude errichtet).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0003508Dokumentnummer
JJR_19700408_OGH0002_0030OB00031_7000000_001