Norm
EO §222 Abs3 bRechtssatz
Der Pfandgläubiger, dessen Forderung auf der ganzen versteigerten Liegenschaft zweier solidarisch verpflichteter Miteigentümer haftet, kann die volle Berichtigung seiner Forderung aus der einen Hälfte des Meistbotes begehren. In diesem Falle können die nachstehend berechtigten Pfandgläubiger von dem Rechte des § 222 Abs 3 EO Gebrauch machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0003515Dokumentnummer
JJR_19330921_OGH0002_0020OB00647_3300000_001