I. 1. Die erstinstanzliche Behörde erließ gegen den Beschwerdeführer das Straferkenntnis vom 29. April 1991, in dem die als erwiesen angenommene Tat wie folgt umschrieben wurde: "Der Beschuldigte Ing. K hat als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma K-Ges.m.b.H. mit dem Sitz in W, M-Gasse 23, zumindest bedingt vorsätzlich dem Verantwortlichen der Firma I & Co. KG. am 28. August 1990 auf der Baustelle in W, L-Straße 144 die Verletzung folgender Arbeitnehmerschutzvo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs11;AAV §46 Abs6;BArbSchV §19 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VStG §7;
Rechtssatz: Wird jemand der Beihilfe zu einer Verwaltungsübertretung schuldig erkannt, so ist im
Spruch: auch konkret - unter Angabe von Zeit, Ort und Inhalt der Beihilfehandlung - das als Beihilfe gewertete Verhalten zu umschreiben. Der Vorwurf, der Beschuldigte habe die... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 9. Jänner 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Arbeitgeber zu verantworten, daß ein am 19. Oktober 1989 an einer näher bezeichneten Baustelle verwendetes Gerüst im einzelnen beschriebene Mängel aufgewiesen habe. Er habe dadurch drei Übertretungen des § 46 Abs. 6 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV), je eine Übertretung des § 46 Ab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs11;AAV §46 Abs5;AAV §46 Abs6;BArbSchV §28 Abs3;BArbSchV §31 Abs3;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ein den Arbeitnehmern gegenüber ausgesprochenes Verbot, ein bestimmtes Gerüst zu verwenden, ist für sich allein nicht geeignet, die Verletzung von Vorschriften der BArbSchV oder der AAV zu verhindern. Dazu bedürfte es auch einer entsprechenden, wirksa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs11;AAV §46 Abs5;AAV §46 Abs6;BArbSchV §28 Abs3;BArbSchV §31 Abs3;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei den Übertretungen nach § 46 Abs 5, § 46 Abs 6 und § 46 Abs 11 AAV einerseits und nach § 28 Abs 3 und § 31 Abs 3 BArbSchV anderseits handelt es sich um sogenannte Ungehorsamsdelikte (Hinweis E 2.7.1990, 90/19/0178; E 28.10.1991, 91/19/0227). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs11;AAV §46 Abs5;AAV §46 Abs6;BArbSchV §28 Abs3;BArbSchV §31 Abs3;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Für die Erfüllung der Tatbestände des § 46 Abs 5, des § 46 Abs 6 und des § 46 Abs 11 AAV sowie des § 28 Abs 3 und des § 31 Abs 3 BArbSchV kommt es nicht darauf an, ob die Prüfung des Gerüstes iSd § 32 BArbSchV stattgefunden hat, sondern darauf, ob das... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 21. September 1990 wurden über den Beschwerdeführer wegen zwei Übertretungen des § 31 Abs. 2 lit. p Arbeitnehmerschutzgesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 11 und in Verbindung mit § 46 Abs. 6 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung Geldstrafen verhängt, weil er es als zur Vertretung nach außen Berufener der Komplementärgesellschaft einer näher genannten Kommanditgesellschaft zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs11;AAV §46 Abs6;ASchG 1972 §31 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestellung von Bevollmächtigten, denen die Aufgabe übertragen wurde, für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften zu sorgen, entschuldigt den Arbeitgeber dann iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG, wenn er glaubhaft macht, er habe angemessene Kontrolleinrichtungen geschaff... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 23. April 1990, Zl. 90/19/0079, verwiesen. Mit dem allein in Beschwerde gezogenenen Punkt II. des nunmehr angefochtenen Bescheides wurde die Berufung des Beschwerdeführers "in Punkt b)" (betreffend die Übertretung des § 46 Abs. 11 AAV) als unbegründet abgewiesen und das erstinstanzliche Straferkenntnis in diesem Punkt bestätigt. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, es sei durch die Zeugenaussage des D... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs11;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991190156.X01 Im RIS seit 02.08.1991 mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 5. Oktober 1988 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und gemäß § 9 VStG verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher der N Malerei GmbH & Co KG in Linz, X-Straße, und somit als Arbeitgeber zu verantworten, daß am 20. Juli 1988 auf einer näher bezeichneten Baustelle ein Arbeitnehmer der genannten Gesellschaft "auf einem Stahlrohrgerüst (2 Etagen) mi... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs11;GmbHG §18;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Übertretung des § 46 Abs 11 AAV handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 VStG. Bei diesen Delikten, zu deren Tatbestand weder der Eintritt eines Schadens noch einer Gefahr gehört, besteht nach dem zweiten Satz der vorzitierten
Norm: die Rechtsvermutun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 zur Vertretung nach außen Berufener einer bestimmten Gesellschaft m.b.H. am 13. Juli 1988 auf einer näher bezeichneten Baustelle a) die Gerüstbeläge des Stahlrohrgerüstes nicht mit Mittel- und Fußwehren gesichert, b) die Arbeitsplätze auf diesem Gerüst nicht über sicher begehbare Zugänge, wie ... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs11;
Rechtssatz: Gem § 46 Abs 11 erster Satz AAV müssen Arbeitsplätze auf Gerüsten über sicher begehbare Zugänge, wie Leitern, Leitergänge, Stiegen oder Laufbrücken, erreichbar sein. Da die in dieser Bestimmung enthaltene Aufzählung (wie Leitern ....) bloß demonstrativer Natur ist, kann ein sicherer Zugang zu Arbeitsplätzen auf Gerüsten auch auf andere Weise hergeste... mehr lesen...