Norm: ASVG §260ASVG idF BGBl Nr 189/1955 §252 Abs1JWG idF BGBl Nr 161/1989 §28JWG idF BGBl Nr 161/1989 §29
Rechtssatz: Es spricht also alles dafür, die Unterbringung des Stiefkindes in einer fremden Familie oder in einem Heim im Rahmen einer Erziehungshilfe nach § 9 JWG1954 als Maßnahme auf „Anordnung der Jugendfürsorge" zu verstehen. Dieses Auslegungsergebnis trifft auch auf den Fall zu, dass sich ein Stiefkind nunmehr auf Grund einer freiwill... mehr lesen...
Norm: ABGB §186aJWG §28JWG §40
Rechtssatz: Auch nach einer Obsorgeübertragung auf Pflegeeltern gemäß § 186a ABGB kann weiterhin von einer Maßnahme der vollen Erziehung iSd § 28 JWG ausgegangen werden, sodass der Jugendwohlfahrtsträger die Kosten der Unterbringung gegen die Unterhaltspflichtigen gemäß § 40 JWG geltend machen kann. Entscheidungstexte 1 R 234/01x Entscheidungstext LG F... mehr lesen...
Norm: JWG §21stmkJWG §28
Rechtssatz: Mit der Leistung des § 21 JWG in Verbindung mit § 28 stmkJWG sollen Sachaufwand für das Pflegekind und die Erziehungsleistungen der Pflegepersonen abgegolten sein. Entscheidungstexte 5 Ob 10/99b Entscheidungstext OGH 12.10.1999 5 Ob 10/99b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: JWG §21stmkJWG §28
Rechtssatz: Bei der Ermittlung der Eigeneinkünfte eines Unterhaltsberechtigten ist das von ihm bezogene Pflegeelterngeld im Ausmaß etwa des jeweiligen Regelbedarfs für ein Pflegekind als Sachaufwand im Sinne des § 28 Abs 2 Z 1 stmkJWG und der jeweilige Differenzbetrag auf das gesamte Pflegeelterngeld als Abgeltung der Erziehungsleistung gemäß § 28 Abs 2 Z 1 stmkJWG zu veranschlagen. Dass sich auf Grund des steigenden Re... mehr lesen...
Norm: ABGB §215ABGB §215aJWG §28JWG §30oöJWG §37oöJWG §39
Rechtssatz: Schritt der gemäß § 215a ABGB zuständige Jugendwohlfahrtsträger ein, indem er wegen Gefahr im Verzug für das Kindeswohl vorläufig selbst die Maßnahme der vollen Erziehung im Sinn der §§ 28, 30 JWG, §§ 37, 39 oö JWG setzte, konnte er hiebei nur hinsichtlich der Pflege und Erziehung, nicht aber im übrigen Bereich der Obsorge (Vermögensverwaltung und gesetzliche Vertretung) täti... mehr lesen...
Norm: JWG §26JWG §28
Rechtssatz: Ob die gerichtliche Erziehungshilfe oder die Erziehungsaufsicht gewichtiger in die Elternrechte eingreift, hängt davon ab, welche Anordnungen konkret erfolgen. Die Überwachung und Anleitung durch Erziehungsaufsicht stellt sich als weniger strenger Eingriff dar, als die Entfernung des Kindes aus der Pflege und Erziehung der Eltern im Rahmen der gerichtlichen Erziehungshilfe. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: JWG §26JWG §28
Rechtssatz: Erziehungsaufsicht im Sinne des § 28 JWG ist die strengere Maßnahme gegenüber der Erziehungshilfe. Sie wendet sich wie die Fürsorgeerziehung dem bereits geschädigten Kind zu und ist eine Maßnahme, die sich gegen das Kind richtet, weil dessen Verhalten bewußt mißbilligt werden soll. Entscheidungstexte 7 Ob 220/68 Entscheidungstext OGH 13.11.1968 7 Ob... mehr lesen...
Norm: JWG §28JWG §29
Rechtssatz: Ist bei geistiger, seelischer oder sittlicher (nicht körperlicher) Verwahrlosung Entfernung des Minderjährigen aus der bisherigen Umgebung notwendig, so ist Fürsorgeerziehung anzuordnen. Entscheidungstexte 6 Ob 146/64 Entscheidungstext OGH 14.05.1964 6 Ob 146/64 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bJWG §29nöJWG §28
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit liegt vor, wenn das Gericht die Fürsorgeerziehung nach § 29 JWG anordnet, weil es der Meinung ist, daß ein Wechsel der Umgebung des Minderjährigen notwendig ist und die Erziehungshilfe und Erziehungsaufsicht nicht in Erwägung zieht. Diese haben andere Voraussetzungen. Entscheidungstexte 2 Ob 208/63 En... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 GJWG §28
Rechtssatz: Fürsorgeerziehung (§ 29 JWG) ist das letzte Abhilfemittel bei Erziehungsnotstand. Es kommt so lange nicht in Betracht, als den Erziehungsschwierigkeiten hinsichtlich eines Kindes aus geschiedener Ehe durch Änderung seiner Zuteilung nach § 142 ABGB abgeholfen werden kann. Entscheidungstexte 2 Ob 75/62 Entscheidungstext OGH 09.03.1962 2 Ob 75/... mehr lesen...
Norm: JWG §9JWG §26JWG §28
Rechtssatz: Vorgang bei Antrag auf Übergabe des Kindes in die Pflege der Mutter, wenn mit ihrem Einverständnis die Erziehungshilfe angeordnet wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 471/60 Entscheidungstext OGH 02.12.1960 2 Ob 471/60 Veröff: RZ 1961,87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960... mehr lesen...
Norm: JWG §28
Rechtssatz: Verwahrlosung - als Voraussetzung für die Anordnung der Erziehungsaufsicht - ist schon dann vorhanden, wenn der Minderjährige hinter dem unter Berücksichtigung der Altersstufe, der Lebensverhältnisse und einer entsprechenden Erziehungstätigkeit gewöhnlich erreichbaren Zustand der positiven Entwicklungsmöglichkeiten zurückgeblieben ist und dieses Zurückbleiben durch eine fehlende oder unzulängliche Erziehung verursacht ... mehr lesen...