RS OGH 1958/12/10 5Ob439/58

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.1958
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Norm

JWG §28

Rechtssatz

Verwahrlosung - als Voraussetzung für die Anordnung der Erziehungsaufsicht - ist schon dann vorhanden, wenn der Minderjährige hinter dem unter Berücksichtigung der Altersstufe, der Lebensverhältnisse und einer entsprechenden Erziehungstätigkeit gewöhnlich erreichbaren Zustand der positiven Entwicklungsmöglichkeiten zurückgeblieben ist und dieses Zurückbleiben durch eine fehlende oder unzulängliche Erziehung verursacht ist.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 439/58
    Entscheidungstext OGH 10.12.1958 5 Ob 439/58

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0063025

Dokumentnummer

JJR_19581210_OGH0002_0050OB00439_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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