Norm
ABGB §186aRechtssatz
Auch nach einer Obsorgeübertragung auf Pflegeeltern gemäß § 186a ABGB kann weiterhin von einer Maßnahme der vollen Erziehung iSd § 28 JWG ausgegangen werden, sodass der Jugendwohlfahrtsträger die Kosten der Unterbringung gegen die Unterhaltspflichtigen gemäß § 40 JWG geltend machen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00929:2001:RFE0000061Dokumentnummer
JJR_20010917_LG00929_00100R00234_01X0000_001