RS Vwgh 1988/2/23 87/11/0158

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Veröffentlicht am 23.02.1988
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;

Rechtssatz

Gebührt der arbeitsrechtliche Anspruch für Zeiträume, während derer der Arbeitnehmer teils Organmitglied war, teils nicht mehr oder noch nicht Organmitglied war, so kommt es zu einer entsprechenden Kürzung des Insolvenz-Ausfallgeldes (Hinweis auf E 5.12.1984, 83/11/0105, VwSlg 11602 A/1984 und E 20.3.1985, 83/11/0181).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110158.X03

Im RIS seit

07.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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