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21/03 GesmbH-RechtNorm
GmbHG §15;Rechtssatz
Durch die Konkurseröffnung über das Vermögen einer GesmbH endet hier die Funktion des Geschäftsführers der GesmbH, da auch die Rechtspersönlichkeit der durch Konkurs aufgelösten GesmbH während des Konkursverfahrens bestehen bleibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986110181.X02Im RIS seit
06.06.2006