Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;Rechtssatz
War der Antragsteller im Zeitpunkt der Beendigung seines Dienstverhältnisses nicht mehr Geschäftsführer, so steht § 1 Abs 6 Z 2 IESG der Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld für eine arbeitsrechtlich gebührende Kündigungsentschädigung in voller Höhe auch dann nicht entgegen, wenn für die Berechnung der Kündigungsentschädigung Zeiträume von Bedeutung sind, während derer der Antragsteller Organmitglied war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110158.X05Im RIS seit
07.06.2006