RS Vwgh 1988/2/23 87/11/0158

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Veröffentlicht am 23.02.1988
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;

Rechtssatz

War der Antragsteller im Zeitpunkt der Beendigung seines Dienstverhältnisses nicht mehr Geschäftsführer, so steht § 1 Abs 6 Z 2 IESG der Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld für eine arbeitsrechtlich gebührende Kündigungsentschädigung in voller Höhe auch dann nicht entgegen, wenn für die Berechnung der Kündigungsentschädigung Zeiträume von Bedeutung sind, während derer der Antragsteller Organmitglied war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110158.X05

Im RIS seit

07.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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