RS Vwgh 1988/3/11 87/11/0150

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Veröffentlicht am 11.03.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;
VwGG §42 Abs1;

Rechtssatz

Gebührt dem Antragsteller unter Bedachtnahme auf das Weiterbestehen seiner Organmitgliedschaft zur GesmbH trotz Konkurseröffnung jedenfalls weniger Insolvenz-Ausfallgeld für Urlaubsentschädigung als ihm ohnehin zuerkannt wurde, so ist er dadurch, dass die Behörde von einem nicht dem Gesetz entsprechenden Grenzwert ausgegangen ist, nicht in seinen Rechten verletzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110150.X09

Im RIS seit

02.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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