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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;Rechtssatz
Gebührt dem Antragsteller unter Bedachtnahme auf das Weiterbestehen seiner Organmitgliedschaft zur GesmbH trotz Konkurseröffnung jedenfalls weniger Insolvenz-Ausfallgeld für Urlaubsentschädigung als ihm ohnehin zuerkannt wurde, so ist er dadurch, dass die Behörde von einem nicht dem Gesetz entsprechenden Grenzwert ausgegangen ist, nicht in seinen Rechten verletzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110150.X09Im RIS seit
02.06.2006