RS Vwgh 1988/2/23 87/11/0158

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Veröffentlicht am 23.02.1988
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;

Rechtssatz

Gekürztes Insolvenz-Ausfallgeld für Abfertigung ist auch dann zuzuerkennen, wenn die Abfertigung für Anwartschaftszeiten gebührt, die als "Vordienstzeiten im selben Betrieb bzw. Teilbetrieb" zu qualifizieren sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110158.X08

Im RIS seit

07.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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