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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §1 Abs6 Z2 idF 1986/395;Rechtssatz
Gekürztes Insolvenz-Ausfallgeld für Abfertigung ist auch dann zuzuerkennen, wenn die Abfertigung für Anwartschaftszeiten gebührt, die als "Vordienstzeiten im selben Betrieb bzw. Teilbetrieb" zu qualifizieren sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110158.X08Im RIS seit
07.06.2006