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21/03 GesmbH-RechtNorm
GmbHG §15;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/11/0181 E 13. Oktober 1987 RS 2Stammrechtssatz
Durch die Konkurseröffnung über das Vermögen einer GesmbH endet hier die Funktion des Geschäftsführers der GesmbH, da auch die Rechtspersönlichkeit der durch Konkurs aufgelösten GesmbH während des Konkursverfahrens bestehen bleibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110150.X07Im RIS seit
02.06.2006