Norm
DHG §6Rechtssatz
Für die gerichtliche Geltendmachung der Ersatzansprüche genügt auch eine Erklärung im Strafverfahren, sich als Privatbeteiligter dem Verfahren anzuschließen. Diese Erklärung ist schon in der Strafanzeige und im Vorverfahren zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0055006Dokumentnummer
JJR_19740709_OGH0002_0040OB00042_7400000_003