RS OGH 1974/7/9 4Ob42/74, 9ObA187/88

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Veröffentlicht am 09.07.1974
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Norm

DHG §6

Rechtssatz

Für die gerichtliche Geltendmachung der Ersatzansprüche genügt auch eine Erklärung im Strafverfahren, sich als Privatbeteiligter dem Verfahren anzuschließen. Diese Erklärung ist schon in der Strafanzeige und im Vorverfahren zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0055006

Dokumentnummer

JJR_19740709_OGH0002_0040OB00042_7400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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