RS OGH 1982/12/1 3Ob638/82

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Veröffentlicht am 01.12.1982
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Norm

DHG §6

Rechtssatz

Es ist nicht erforderlich, daß der Geschädigte in jedem Fall einer rechtswidrigen Handlung sofort vorsorglich eine Feststellungsklage einbringt, um der Verjährung eines Schadenersatzanspruches entgegenzuwirken, so lange mit künftigen Schäden nicht mit Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist (so schon SZ 48/27).

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 638/82
    Entscheidungstext OGH 01.12.1982 3 Ob 638/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0055155

Dokumentnummer

JJR_19821201_OGH0002_0030OB00638_8200000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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