Beachte Beschwerde gegen vorstehende Entscheidung wurde abgewiesen. VwGH vom 20.04.2007, Zl.: 2007/02/0096-2 Rechtssatz: Beweiswürdigung von mehreren nachgereichten Zeugen, die die Lenkeigenschaft verneinen. Gefolgt wurde jedoch den Erstangaben ? Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. mehr lesen...
Rechtssatz: Seltener Fall einer nicht gewollten aber doch zuzurechnenden Verweigerung der Atemluftuntersuchung.
Gründe: für die Anwendung des § 20 VStG unter besondere Berücksichtigung der nicht zurechenbaren Verletzung des mit § 5 Abs.2 StVO intendierten Schutzzweck. Schlagworte Tatschuld, Schutzzweck, Tatunwert, Verschulden mehr lesen...
Rechtssatz: Eine 4 cm lange und zu nähende Verletzung an der Unterlippe in Verbindung mit einer Freilegung des Kieferknochens kann aus medizinischer Sicht zur Beatmungsunfähigkeit des Alkomaten führen. Schlagworte Beweiswürdigung mehr lesen...
Rechtssatz: Sucht der Beschuldigte nach Durchführung einer Atemalkoholuntersuchung, bei welcher eine Alkoholbeeinträchtigung festgestellt wurde, das LKH A und damit eine öffentliche Krankenanstalt auf und wurde dem Beschuldigten auf Verlangen auch Blut abgenommen, sowie auch dem § 5 Abs 8 StVO entsprochen, so ist dies für den Gegenbeweis für einen Alkotest rechtsgenüglich. Dass die Blutabnahme in Gegenwart eines Sicherheitswachebeamten vorzunehmen wäre, wird vom Gesetz ebenso wenig geforde... mehr lesen...
Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Die Verkehrsfehlergrenze ist aus vielen Gründen u.a. wegen geänderter Rechtslage im Sinne der 19. StVO-Novelle zu berücksichtigen. mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Verweigerung der Atemluftuntersuchung, welcher offenkundig keine Alkoholisierung zu Grund lag, rechtfertigt die Anwendung des § 20 VStG, weil der Tatbestand auf bloßen Ungehorsam reduzierbar ist. mehr lesen...
Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Schon bisher wurde eine starre Beweisregelung in Grenzwertbereichen des Atemluftalkoholgehaltes mit Blick auf Art.6 EMRK als verfassungsrechtlich problematisch erachtet. Es sei mit einem "fair trial" unvereinbar, einen häufig nicht oder nur schwer erbringbaren Gegenbeweis in Form einer als "Freibeweis" beizuschaffenden Blutuntersuchung auf den Beschuldigten überzuwälzen, weil damit im Ergebnis eine Bindung an eine starre B... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe am 06 08 1992 gegen 01 Uhr im Stadtgebiet von Neusiedl am See auf der B 51 auf Höhe des Hauses Untere Hauptstraße 132 den PKW in Fahrtrichtung Weiden am See in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Er habe dadurch § 99 Abs 1 lit a) im Verein mit § 5 Abs 1 StVO 1960 verletzt. Es wurde über ihn eine Geldstrafe von S 10000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen) verhängt. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus Überprüfungen des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen ergibt sich, daß der Alkomat M 52052/A 15 ein genaues und taugliches Mittel zur Feststellung des Atemalkoholgehaltes darstellt. Eine Beeinflussung der Meßergebnisse durch hohe Luftfeuchtigkeit ist danach nicht gegeben. Meßdifferenzen, auch solche von mehr als 10 %, sind auf physiologische Gegebenheiten zurückzuführen, da der Mensch bei jedem Atemzug anders ausatmet und daher nicht bei jeder Messung ein identischer... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe am 05 07 1992 gegen 02 10 Uhr aus Nickelsdorf kommend auf dem Güterweg Nickelsdorf-Deutsch Jahrndorf, wo er in der Folge durch sein Verhalten bei einem Verkehrsunfall mit Wildschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, bis zu seinem Wohnhaus in , den PKW mit dem polizeilichen Kennzeichen in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustan... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch mehr als 10 %ige Meßdifferenzen bei zwei Messungen mit dem Alkomaten weisen nicht zwingend auf einen Fehler im Gerät hin. Auf Seite drei der Betriebsanleitung des Alkomat M 52052-A15 wird ausgeführt, daß durch Doppelmessungen Unregelmäßigkeiten wie zB eventuelles Aufstoßen erkannt werden können, da in diesem Fall die Ergebnisse der zwei Messungen erheblich voneinander abweichen (zweimaliges identes Aufstoßen ist auszuschließen). Damit können Meßdifferenzen hinlänglich durc... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine erhöhte Luftfeuchtigkeit der Umgebungsluft hat keinerlei Einfluß auf das Meßergebnis des Alkomaten. Wie die Betriebsanleitung des Alkomat M 52052-A15 auf Seite zwei ausführt, sind - abgesehen vom Trinkalkohol, der durch das Gerät ja gemessen wird - Einflüsse durch andere Stoffe, die der Mensch ausatmen könnte, praktisch ausgeschlossen. Hiezu muß auch der Feuchtigkeitsgehalt der Luft zählen, da die vom Menschen ausgeatmete Luft bekanntlich stark mit Wasser gesättigt ist. Da... mehr lesen...