RS UVS Burgenland 1995/05/16 02/01/95101

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Veröffentlicht am 16.05.1995
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Rechtssatz

Eine erhöhte Luftfeuchtigkeit der Umgebungsluft hat keinerlei Einfluß

auf das Meßergebnis des Alkomaten. Wie die Betriebsanleitung des Alkomat M 52052-A15 auf Seite zwei ausführt, sind - abgesehen vom Trinkalkohol, der durch das Gerät ja gemessen wird - Einflüsse durch andere Stoffe, die der Mensch ausatmen könnte, praktisch ausgeschlossen. Hiezu muß auch der Feuchtigkeitsgehalt der Luft zählen, da die vom Menschen ausgeatmete Luft bekanntlich stark mit Wasser gesättigt ist. Dazu kommt, daß die in den Alkomat geblasene Atemluft gar nicht mit der Umgebungsluft in Berührung kommt, zumal die in der Lunge enthaltene Luft sofort in das Gerät hineingeblasen wird.

Schlagworte
Alkomat; keine Beeinträchtigung des Meßergebnisses durch erhöhte Luftfeuchtigkeit
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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