RS UVS Burgenland 1995/05/16 02/01/95101

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.05.1995
beobachten
merken
Rechtssatz

Auch mehr als 10 %ige Meßdifferenzen bei zwei Messungen mit dem Alkomaten weisen nicht zwingend auf einen Fehler im Gerät hin. Auf Seite drei der Betriebsanleitung des Alkomat M 52052-A15 wird ausgeführt, daß durch Doppelmessungen Unregelmäßigkeiten wie zB eventuelles Aufstoßen erkannt werden können, da in diesem Fall die Ergebnisse der zwei Messungen erheblich voneinander abweichen (zweimaliges identes Aufstoßen ist auszuschließen). Damit können Meßdifferenzen hinlänglich durch evenutelles Aufstoßen erklärt werden. Wird nicht nur Atemluft, sondern auch Flüssigkeit aufgestoßen, zeigt der Alkomat RST an.

Schlagworte
Alkomat; Meßdifferenzen durch Aufstoßen erklärbar
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten