Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 2. 5. 2002 bei der Beklagten beschäftigt. Mit Schreiben der Beklagten vom 15. 1. 2007, das der Klägerin am 16. 1. 2007 zuging, wurde das Arbeitsverhältnis zum 9. 2. 2007 aufgekündigt. Am 18. 1. 2007 beantragte die Klägerin beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt) die Feststellung, dass sie dem Kreis der begünstigten Behinderten angehöre. Mit Bescheid vom 26. 2. 2007, der der Klägerin am 2. 3. 2007 zugestellt wurd... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Helmut Szongott und Herbert Bernold als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. Felicitas U*****, Ärztin, *****, vertreten durch Dr. Harald Bisanz, Rechtsanwalt in Wien, gegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei amtswegig von "Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt als Gesamtrechtsnachfolger übergingen (§ 538a ASVG idF der 59. ASVGNov BGBl I 2002/1). Eingangs ist festzuhalten, dass di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei amtswegig von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter auf die neuerrichtete Pensionsversicherungsanstalt als Gesamtrechtsnachfolger übergingen § 538a ASVG idF 59. ASVG-Nov BGBl I 1/2002). Ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei von Amts wegen von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt als Gesamtrechtsnachfolger übergingen (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Nov BGBl I 2002/1). Eingangs ist festzuhalten, dass die Beze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Der vom Berufungsgericht verneinte Mangel des Verfahrens erster Instanz, wie hier die unterlassene Parteienvernehmung der Klägerin, kann nicht neuerlich mit Erfolg in der Revision geltend gemacht werden (SSV-NF 13/36 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, dass die am 1. 9. 1955 geborene Klägerin die Voraussetzungen für die Weitergewährung einer befristet zuerkannten Berufsunfähigkeitspension über den 30. 9. 1998 hinaus nicht erfüllt, ist zutreffend, sodass gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann. Den Revisionsausführungen ist noch folgendes entgegenzuh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 7. 6. 1937 geborene Kläger hat in der österreichischen Pensionsversicherung für die Wartezeit nachstehende Versicherungszeiten erworben: 11.52 bis 6.53, 11.53 bis 6.54, 11.54 bis 6.55: jeweils 8 Monate Ersatzzeit/Schule, 10.55 bis 1.56, 3.56 bis 6.56, 10.56 bis 1.57, 3.57 bis 6.57, 10.57 bis 1.58 und 3.58 bis 6.58: jeweils 4 Monate Ersatzzeit/Studium, 10.58: 1 Monat Ersatzzeit/Studium, 11.58 bis 12.58: 2 Monate Beitragszeit/Pflichtversicherung, 1.59... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Vorauszuschicken ist, daß die Revision gemäß § 46 Abs 3 Z 3 ASGG auch ohne Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des Abs 1 leg cit zulässig ist. Es bedarf daher keiner gesonderten Zulassungsbeschwerde (§ 506 Abs 1 Z 5 ZPO). Die "außerordentliche" Revision des Klägers wird sohin als zulässige ordentliche Revision behandelt; sie ist jedoch nicht berechtigt. Vorauszuschicken ist, daß die Revision gemäß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob das Dienstverhältnis der Klägerin mangels Vorliegens eines Entlassungsgrundes und mangels einer - im Hinblick auf die Behinderteneigenschaft der Klägerin erforderlichen - Zustimmung des Behindertenausschusses im Sinne des § 8 Abs 2 BEinstG ungekündigt aufrecht ist, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefocht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 6.11.1947 geborene Kläger, der gemäß Bescheid des Landesinvalidenamtes für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 12.11.1993 ab 14.10.1993 mit einem Behinderungsgrad von 50 % dem Kreis der begünstigten Behinderten angehört, wurde vom Dienstgeber mit Schreiben vom 5.11.1993 zum 15.2.1994 gekündigt. Der Antrag der Beklagten auf nachträgliche Zustimmung zur Kündigung oder auf Zustimmung zur einer in Zukunft auszusprechenden Kündigung wurde mit Beschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Ob die unterlassene Beischaffung des Aktes des Landesinvalidenamtes als Wiederholung des vom Berufungsgericht verneinten Verfahrensmangels erster Instanz oder als Verfahrensmangel des Berufungsverfahrens geltend gemacht wird, ist nicht entscheidend. Die Frage, welche Beweise zur Erhebung von strittigen Tatsachen a... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 AASVG §273BEinstG §2
Rechtssatz: Der Bescheid des Landesinvalidenamtes über die Minderung der Erwerbsfähigkeit des Versicherten ist für die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung einer Invaliditätspension nicht bindend (SSV-NF 1/24). Entscheidungstexte 10 ObS 155/94 Entscheidungstext OGH 19.07.1994 10 ObS 155/94 10 ObS 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 11. 1. 1981 als Fotographin, und zwar als Abteilungsleiterin für das "S***-W***-LABOR", bei der beklagten Partei in deren Botschaft in Wien angestellt. Der Dienstvertrag wurde in der amerikanischen Botschaft in Wien abgeschlossen. Die Vorgespräche führte der spätere Vorgesetzte Hans N***, Vorsteher des fotographischen Dienstes. Die Klägerin hatte während ihrer ganzen Tätigkeitszeit ihren Wohnsitz in Wien und arbeitete ausschließlich dort. A... mehr lesen...
Norm: BEinstG §2BEinstG §14
Rechtssatz: Die Entscheidung, ob einer Person Behinderteneigenschaft (bisher Invalideneigenschaft) im Sinn des § 2 BEinstG ausschließlich zukommt, ist gemäß § 14 Abs 1 und 2 BEinstG ausschließlich der Verwaltungsbehörde zugewiesen, die dabei im Falle eines Ausländers auch die Vorfrage der Anwendbarkeit dieses Gesetzes gemäß § 2 Abs 4 BEinstG zu lösen hat. (§ 48 ASGG) Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin zu entgegnen, daß die Entscheidung, ob einer Person Behinderteneigenschaft (bisher Invalideneigenschaft) im Sinn des § 2 BEinstG ausschließlich zukommt, gemäß § 14 Abs.1 und 2 BEeinstG ausschließlich der Verwaltungsbehörde zugewiesen ist, die ... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 EASVG §273BEinstG §2
Rechtssatz: Die Entscheidung einer anderen Behörde (hier: des Landesinvalidenamtes über die Minderung der Erwerbsfähigkeit) ist für die Sozialversicherungsträger und die in Sozialrechtssachen tätigen Gerichte nicht bindend und enthebt diese nicht vom Recht, aber auch nicht von der Pflicht, selbständig zu prüfen, ob die in § 255 ASVG festgelegten Voraussetzungen der Invalidität erfüllt sind. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das auf Gewährung der Invaliditätspension gerichtete Klagebegehren ab. Es stellte im wesentlichen folgenden Sachverhalt fest: Der am 1.2.1945 geborene Kläger erlernte keinen Beruf und war während der letzten 15 Jahre (vor dem Stichtag) als Betonierer sowie Bau- und Saalarbeiter beschäftigt. Er ist aufgrund seines - im einzelnen näher beschriebenen - körperlichen und geistigen Zustandes für leichte, zu einem Drittel der Arbeitszeit auch für... mehr lesen...