Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als Inhaber des Gastgewerbes gemäß § 111 Abs. 1 GewO 1994 in der Betriebsart Bar, am Standort der weiteren Betriebsstätte in D. (Anonymisierung durch den Verwaltungsgerichtshof) zu verantworten, dass in der Bar X. sechs näher bezeichnete ausländische Staatsbürgerinnen, B. von 3. April 2008 bis 22. Mai 2008, C. von 1. April 2008 bis 22. Mai 2008, G. von 27. April 2008 ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2007/09/0355 E 9. Dezember 2010 RS 1 Stammrechtssatz Die Anwendung des § 3 Abs. 4 AuslBG auf Table Dancerinnen kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil diese Ausländerinnen länger als einen Tag und nicht im Rahmen einer künstlerischen Gesamtpr... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs4;AuslBG §3 Abs4a;
Rechtssatz: Tänzerinnen in einer Striptease-, Tabledance- oder Showdance-Bar sind ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht als "Künstlerinnen" im Sinne der §§ 3 Abs. 4 und 4a AuslBG zu werten. Es ist zwischen einer rein tänzerischen Tätigkeit und einer künstlerisc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. April 1999 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Betreiber der Firma M W, B V Internationale Musik- und Showagentur mit Sitz in K, und somit als Arbeitsgeber am 17. April 1996 fünf namentlich genannte Ausländerinnen im Lokal B Club Bar in D, als Stripteasetänzerinnen beschäftigt, ohne dass ihm für diese Ausländerinnen eine Beschäftigungsbewilligung... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs4;
Rechtssatz: Stripteasetänzerinnen sind ohne Hinzutreten weiterer Umstände allein nicht als Künstlerinnen zu werten (Hinweis E 21.10.1998, 98/09/0127). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999090102.X02 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. Mai 1997 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von fünf Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der M Filmvertriebsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber am 16. Dezember 1994 fünf wei... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/09/0087 E 21. August 2001
Rechtssatz: kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997090240.X01 Im RIS seit 09.10.2001 mehr lesen...
Mit Bescheid der Behörde erster Instanz wurde der Beschwerdeführer als gemäß § 9 VStG verwaltungsstrafrechtlich verantwortlicher handelsrechtlicher Geschäftsführer der N-GmbH wegen der Beschäftigung von zwei namentlich genannten jugoslawischen Staatsbürger am 28. November 1989 und vorher durch drei Monate als Hilfsarbeiter, ohne daß für diese Personen eine Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz oder ein Befreiungsschein vorgelegen wäre, gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 28 Abs. 1 Z. ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs4 idF 1988/231;AuslBG §3 Abs4;
Rechtssatz: Da auch bloß kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse dem AuslBG unterliegen (Hinweis E 21.2.1991, 90/09/0160), kommt es im Hinblick auf die Strafbarkeit nicht entscheidend darauf an, wie lange die unberechtigte Beschäftigung da... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens teilte das Arbeitsamt Rohrbach der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach (kurz: BH) mit Schreiben vom 2. Dezember 1988 mit, es sei festgestellt worden, daß die "Firma E, Dachdecker & Spenglerei", im Oktober 1988 tageweise vier namentlich genannte Ausländer beschäftigt habe, für die weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch ein Befreiungsschein ausgestellt worden sei; gleichzeitig ersuchte das Arbeitsamt Rohrbach um Bestrafung dieser ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs4 idF 1989/253;AuslBG §3 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0160 3 Stammrechtssatz Auch kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind dem AuslBG unterworfen. Dies zeigt die Sonderbestimmung des § 3 Abs 4 AuslBG (sowohl in der Stammfassung als ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 4. Dezember 1989 hat das Magistratische Bezirksamt für den n Bezirk in Wien über den Beschwerdeführer als das nach außen berufene Organ der Radiohaus Brüder N-GmbH, die Komplementärin der Radiohaus Brüder N-GmbH & Co KG in Wien ist, wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a iVm § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (BGBl. Nr. 218/1975 idF des BGBl. Nr. 231/1988, kurz AuslBG) eine Geldstrafe in der Höhe von S 5.000,-- je Arbeitnehmer,... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs4 idF 1989/253;AuslBG §3 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0160 3 Stammrechtssatz Auch kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind dem AuslBG unterworfen. Dies zeigt die Sonderbestimmung des § 3 Abs 4 AuslBG (sowohl in der Stammfassung als ... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Bezirkshauptmannschaft Gmünd mit Erkenntnis vom 5. November 1990 über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a iVm § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (BGBl. Nr. 218/1975 idF des BGBl. Nr. 253/1989, AuslBG) eine Geldstrafe in der Höhe von 5.000 S verhängt, weil er, wie anläßlich einer Überprüfung am 21. Juli 1990 vom Arbeitsamt Gmünd festgestellt worden sei, die tschechoslowakisc... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs4 idF 1989/253;AuslBG §3 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0160 3 Stammrechtssatz Auch kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind dem AuslBG unterworfen. Dies zeigt die Sonderbestimmung des § 3 Abs 4 AuslBG (sowohl in der Stammfassung als ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg (BH) vom 23. November 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe entgegen den Bestimmungen des § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) die jugoslawischen Staatsbürger A, B, E und G, sowie den türkischen Staatsbürger Z bis mindestens 30. Oktober 1989, 13 h, in K beschäftigt, obwohl ein Arbeitgeber, soweit in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt sei, einen Ausländer nur dann beschäftigen dürfe, wenn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs4 idF 1989/253;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Wird die Tatzeit mit "bis mindestens 30. Oktober 1989, 13.00 Uhr" angegeben, so ist damit die Tat ausreichend individualisiert. Daß über den Zeitraum vor dem 30. Oktober 1989 keine Ausführungen vorliegen, steht dieser Beurteilung n... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs4 idF 1989/253;AuslBG §3 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0160 3 Stammrechtssatz Auch kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind dem AuslBG unterworfen. Dies zeigt die Sonderbestimmung des § 3 Abs 4 AuslBG (sowohl in der Stammfassung als ... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 12. Juli 1990, Zl. 90/09/0055, verwiesen, mit welchem der Bescheid der belangten Behörde vom 7. Feber 1990 betreffend die im Instanzenzuge erfolgte Behebung des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 10. Oktober 1989 und Zurückverweisung de... mehr lesen...
Nach den Akten des Verwaltungsverfahrens war dem an die Bezirkshauptmannschaft A (Behörde erster Instanz) gerichteten Strafantrag des Arbeitsamtes A, in dem der Beschwerdeführer beschuldigt wurde, er habe am 5. Juli bzw. 6. Juli 1988 den ausländischen Dienstnehmer M als Hilfsarbeiter ohne Beschäftigungsbewilligung beschäftigt, eine vom anzeigenden Arbeitsamt A aufgenommene Niederschrift vom 26. August 1988 angeschlossen, die sich auf ein vom Beschwerdeführer an den Bauunternehmer B (V... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind dem AuslBG unterworfen. Dies zeigt die Sonderbestimmung des § 3 Abs 4 AuslBG (sowohl in der Stammfassung als auch idF der Nov BGBl Nr 1989/253), die für die eintägige bzw dreitägige Beschäftigung bestimmter Gruppen von Künstlern an Stelle der (ansonst gegebenen) Bewilligungspflicht eine Anzeigepflicht des Veranstalters bzw Produzenten vorsieht. Im RIS seit 21.02.1991 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231 ;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs4 idF 1989/253;AuslBG §3 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/160 3 Stammrechtssatz Auch kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind dem AuslBG unterworfen. Dies zeigt die Sonderbestimmung des § 3 Abs 4 AuslBG (sowohl in der Stammfassung als ... mehr lesen...