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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2;Rechtssatz
Da auch bloß kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse dem AuslBG unterliegen (Hinweis E 21.2.1991, 90/09/0160), kommt es im Hinblick auf die Strafbarkeit nicht entscheidend darauf an, wie lange die unberechtigte Beschäftigung dauert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991090098.X01Im RIS seit
30.10.1991Zuletzt aktualisiert am
05.03.2010