Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, stellte beim Arbeitsmarktservice Bau-Holz Wien (laut Eingangsstampiglie) am 29. Juli 1998 mit dem amtlich aufgelegten Formular den Antrag auf "Ausstellung eines Befreiungsscheines nach § 4c Abs. 2 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes". Mit Bescheid vom 21. Juli 1998 lehnte das Arbeitsmarkservice Bau-Holz Wien den Antrag des Beschwerdeführers "vom 20. Juli 1998" auf Ausstellung eines Befreiungsscheines gemäß § 4c Abs. 2 des Au... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen erstangefochtenen Bescheid vom 8. Mai 2000 wurde der Beschwerdeführer in vier Fällen der Übertretung nach § 3 Abs. 1 und § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG für schuldig erkannt, weil er als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Sch Bau GesmbH mit Sitz in Z dafür verantwortlich gewesen sei, dass vier namentlich genannte jugoslawische Staatsangehörige am 12. Juni 1997 auf der Baustelle der Sch Bau GesmbH in G (Errichtung eines R... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Die Animiertätigkeit (bei gleichzeitiger Ausübung der Prostitution) von Ausländerinnen in einem Nachtclub oder ähnlichen Lokalitäten unter Beteiligung am Umsatz (auch an den verkauften Getränken) ist auf Grund der wirtschaftlichen Gestaltung des abgeschlossenen Vertrages als Verwend... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen erstangefochtenen Bescheid vom 8. Mai 2000 wurde der Beschwerdeführer in vier Fällen der Übertretung nach § 3 Abs. 1 und § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG für schuldig erkannt, weil er als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Sch Bau GesmbH mit Sitz in Z dafür verantwortlich gewesen sei, dass vier namentlich genannte jugoslawische Staatsangehörige am 12. Juni 1997 auf der Baustelle der Sch Bau GesmbH in G (Errichtung eines R... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Mai 2000 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als persönlich haftender Gesellschafter der C KEG GesmbH und somit als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Person in seinem Nightclub in S zu im erstinstanzlichen Straferkenntnis näher umschriebenen Zeiten, jedenfalls aber am 20. Juni 1997, zu vertreten, dass fün... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde ist gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Salzburg vom 7. Juni 2000 gerichtet, mit welchem die Beschwerdeführerin gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) wegen Übertretung des § 3 Abs. 1 AuslBG für schuldig befunden wurde, es als handelsrechtliche Geschäftsführerin der S-Transporte GmbH mit Sitz in W zu verantworten zu haben, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin zw... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs4;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/09/0216 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0057 E 3. Juli 2000 RS 2 Stammrechtssatz Der Begriff der Beschäftigung ist - soweit dies im Beschwerdefall in Betracht kommt - durch § 2... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a Abs1;AuslBG §28 Abs1;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §6;EheG §23; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/09/0018 E 18. Oktober 2000 RS 2 Stammrechtssatz Als Grundlage einer behördlich genehmigten Beschäftigung kommt ua (auch) ein nach dem AuslBG ausgestellter Befreiungsschein in Betracht, gewährt dieser seinem Inhaber doch mit kon... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Die Animiertätigkeit (bei gleichzeitiger Ausübung der Prostitution) von Ausländerinnen in einem Nachtclub oder ähnlichen Lokalitäten unter Beteiligung am Umsatz (auch an den verkauften Getränken) ist auf Grund der wirtschaftlichen Gestaltung des abgeschlossenen Vertrages als Verwend... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs4;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/09/0216 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0057 E 3. Juli 2000 RS 2 Stammrechtssatz Der Begriff der Beschäftigung ist - soweit dies im Beschwerdefall in Betracht kommt - durch § 2... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 17. Dezember 1998 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen mazedonischen Staatsangehörigen, gemäß § 36 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z. 8 und Abs. 4 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Der Beschwerdeführer sei mit Hilfe eines Schleppers und unter Umgehung der Grenzkontrolle am 5. Februar 19... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/09/0290 E 18. Dezember 1998 RS 1 Stammrechtssatz Als Gefälligkeitsdienste, die nicht unter die bewilligungspflichtige Beschäftigung des AuslBG fallen, können nur die vom Leistenden aufgrund bestehender spezifischer... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 17. Dezember 1998 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen mazedonischen Staatsangehörigen, gemäß § 36 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z. 8 und Abs. 4 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Der Beschwerdeführer sei mit Hilfe eines Schleppers und unter Umgehung der Grenzkontrolle am 5. Februar 19... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/09/0290 E 18. Dezember 1998 RS 2 Stammrechtssatz Der Umstand der stundenweisen Aushilfe eines Ausländers, der bei einem Arbeitgeber freies Quartier und freie Kost hat, rechtfertigt für sich allein nicht die Annahme... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/09/0290 E 18. Dezember 1998 RS 1 Stammrechtssatz Als Gefälligkeitsdienste, die nicht unter die bewilligungspflichtige Beschäftigung des AuslBG fallen, können nur die vom Leistenden aufgrund bestehender spezifischer... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/09/0290 E 18. Dezember 1998 RS 2 Stammrechtssatz Der Umstand der stundenweisen Aushilfe eines Ausländers, der bei einem Arbeitgeber freies Quartier und freie Kost hat, rechtfertigt für sich allein nicht die Annahme... mehr lesen...
Mit - hinsichtlich seines Schuldausspruches in Rechtskraft erwachsenen - Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 22. Jänner 1997 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von sechs Verwaltungsübertretungen gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der C Gesellschaft mbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Auftraggeber der M KEG (Be... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen einen im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 51 Abs. 1 VStG ohne Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich (belangte Behörde) vom 23. Mai 2000, mit welchem der Beschwerdeführer gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) wegen Übertretung des § 3 Abs. 1 dieses Gesetzes für schuldig erkannt wurde, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Hinsichtlich der gerügten Nichtanwendung des § 21 Abs. 1 VStG lässt der Beschwerdeführer (der wegen der Begehung von sechs Verwaltungsübertretungen gemäß § 28 Abs 1 Z 1 lit a in Verbindung mit § 3 Abs 1 AuslBG dahingehend schuldig erkannt wurde, er habe als ... mehr lesen...
Mit - hinsichtlich seines Schuldausspruches in Rechtskraft erwachsenen - Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 22. Jänner 1997 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von sechs Verwaltungsübertretungen gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der C Gesellschaft mbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Auftraggeber der M KEG (Be... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen einen im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 51 Abs. 1 VStG ohne Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich (belangte Behörde) vom 23. Mai 2000, mit welchem der Beschwerdeführer gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) wegen Übertretung des § 3 Abs. 1 dieses Gesetzes für schuldig erkannt wurde, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §20;
Rechtssatz: Abgesehen davon, dass die in der Beschwerde ins Treffen geführten Umstände (Mitwirkung einer KEG; baldige Beendigung der Geschäftsführertätigkeit des Beschwerdeführers; Tatbegehung vor bereits längerer Zeit; Begehung eines "bloßen Unterlassungsdeliktes") ohnedies... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Hinsichtlich der gerügten Nichtanwendung des § 21 Abs. 1 VStG lässt der Beschwerdeführer (der wegen der Begehung von sechs Verwaltungsübertretungen gemäß § 28 Abs 1 Z 1 lit a in Verbindung mit § 3 Abs 1 AuslBG dahingehend schuldig erkannt wurde, er habe als ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §20;
Rechtssatz: Abgesehen davon, dass die in der Beschwerde ins Treffen geführten Umstände (Mitwirkung einer KEG; baldige Beendigung der Geschäftsführertätigkeit des Beschwerdeführers; Tatbegehung vor bereits längerer Zeit; Begehung eines "bloßen Unterlassungsdeliktes") ohnedies... mehr lesen...
Aus dem Verwaltungsakt ist zu entnehmen: Am 4. August 1997 um 19.30 Uhr wurden die ungarischen Staatsangehörigen L. B. und J. P. von einer Außendienststreife des Gendarmeriepostens H im Ortsgebiet von G auf Grund einer "Rauferei" im Bereich der Baustelle B.-Gasse angehalten und einer fremdenpolizeilichen Kontrolle unterzogen. Dabei gaben sie - im Wesentlichen übereinstimmend - an, sie hätten am 1. August 1997 einen Herrn K. in Ungarn kennen gelernt, der erklärt habe, für sie... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. Juli 1999 wurde der Beschwerdeführer - unter Bedachtnahme auf die inhaltlich unverändert übernommenen Spruchteile des erstinstanzlichen Straferkenntnisses - der Begehung von drei Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 23. Oktober 1998 stellte das Arbeitsinspektorat für den 10. Aufsichtbezirk den Antrag, den Beschwerdeführer nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit b AuslBG zu bestrafen, weil bei einer Kontrolle des Bezirksgendarmeriekommandos Z am 14. Oktober auf der Baustelle der ehemaligen Halsingalm fünf namentlich angeführte polnische Staatsangehörigen, betriebsentsandte Arbeitnehmer der Fa. G in Belluno Italien, bei Pflasterarbeiten für den Beschwerdeführer als Auftraggeber betreten word... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Landeshauptstadt Salzburg vom 25. Juni 1998 wurde der Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - AuslBG - schuldig erkannt und mit einer Geldstrafe von S 40.000,-- bestraft, weil er als Pächter des Nachtlokales (Haus "C") und daher als Arbeitgeber zu verantworten habe, dass eine namentlich genannte Ausländerin vom 18. bis zum 27. November 1997 als Tanz- und Animierdame beschäftigt wurde, ohne dass eine Bes... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Jänner 1999 wurde der Beschwerdeführer - unter Bedachtnahme auf die inhaltlich unverändert übernommenen Spruchteile des erstinstanzlichen Straferkenntnisses - der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe in der Zeit von 14. bis 18. Juli ... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde ist gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 27. Juni 2000 gerichtet, mit dem der Beschwerdeführer wie folgt bestraft wurde: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der D GmbH mit Sitz L und Sitz der Unternehmensleitung in Wien zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 20.08.1997 um 23:50 Uhr auf dem in Österreich zugel... mehr lesen...