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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §2 Abs4 Z2 idF 1994/314;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall die Bestrafung des Geschäftsführers einer GmbH nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG rechtmäßig ist, da die Verwaltungsstrafbehörden nicht zu einer Beurteilung der für die Abgrenzung zwischen einem nach dem AuslBG bewilligungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis und einer dem AuslBG nicht unterliegenden Tätigkeit, die sich aus dem Gesellschaftsverhältnis ergibt, maßgebenden Tatbestandsvoraussetzung als Vorfrage nach § 38 AVG berufen sind, die Anwendungsvoraussetzungen des § 2 Abs. 4 Satz 2 AuslBG gegeben sind und ein Feststellungsbescheid der zuständigen Behörde im Sinne dieser Bestimmung bis zur Erlassung des letztinstanzlichen (Straf)Bescheides nicht vorlag.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998090175.X05Im RIS seit
01.07.2002