Index
21/03 GesmbH-RechtNorm
AuslBG §2 Abs2;Rechtssatz
Ausf dazu, daß die - allerdings entbehrliche - Hinzufügung des Wortes "Radiohaus" zum (im übrigen kompletten) Firmenwortlaut der GmbH (im Beschwerdefall) keinen Zweifel darüber aufkommen läßt, als wessen Geschäftsführer der Besch zur strafrechtlichen Haftung (§ 9 VStG) herangezogen werden sollte.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Anführung des BescheidadressatenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991090032.X01Im RIS seit
26.06.1991