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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2 lita;Rechtssatz
Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, daß die Tätigkeit als Küchenhilfe in einem Gastgewerbebetrieb über die übliche familiäre Hilfe hinausgeht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991090095.X04Im RIS seit
11.07.2001