Die Bundespolizeidirektion Wien erstattete am 17. Juli 1991 gegen die W.K. G Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) mit dem Sitz in T Anzeige nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), weil am 17. Juli 1991 der algerische Staatsbürger B.B. beim Verteilen von Werbematerial im Auftrag der Ges.m.b.H. angetroffen worden war, ohne über die erforderliche arbeitsmarktrechtliche Bewilligung zu verfügen. Zur Tatzeit war unbestritten der nunmehrige Beschwerdeführer der h... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 3 Stammrechtssatz Das Rechtsverhältnis der arbeitnehmerähnlichen Person zu ihrem Auftraggeber kann auch ein Werkvertragsverhältnis, aber auch ein sogenannter "freier Dienst... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 6 Stammrechtssatz Es müssen nicht alle Kriterien, die an sich zur Bestimmung der Arbeitnehmerähnlichkeit wegen wirtschaftlicher Unselbständigkeit in konkreten Einzelfällen ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs1;AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 1 Stammrechtssatz Aus § 2 Abs 2 und Abs 3 AuslBG folgt, daß der Begriff "Beschäftigung" im AuslBG nicht nur Arbeitsvertragsverhältnisse umfaßt, und daß unter... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;
Rechtssatz: Die Beurteilung der Frage des Vorliegens eines abhängigen Arbeitsverhältnisses oder arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses einerseits oder eines Vertrages mit einem selbständigen Partner andererseits (hier: "Werkverträge" bet... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 5 Stammrechtssatz Entscheidend für die Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit ist der "organisatorische" Aspekt der wirtschaftlichen Abhängigkeit, und nicht, ob die arbeitnehmer... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 2 Stammrechtssatz Die EBzRV zu § 2 AuslBG weisen hinsichtlich der arbeitnehmerähnlichen Verhältnisse ausdrücklich auf die einschlägigen arbeitsrechtlichen Vorschriften, ins... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Der bloße Umstand, daß in einer bestimmten Rechtsfrage Rechtsunsicherheit herrscht, berechtigt nicht dazu, sich ohne weitere Nachforschungen für die günstigste Variante zu entscheiden und damit gegebenenfalls ungerechtfertigte Rechtsvorteile in A... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 4 Stammrechtssatz Entscheidend für die Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit ist die wirtschaftliche Unselbständigkeit, derentwegen eine Person, die im Auftrag und für Rechnung... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 3 Stammrechtssatz Das Rechtsverhältnis der arbeitnehmerähnlichen Person zu ihrem Auftraggeber kann auch ein Werkvertragsverhältnis, aber auch ein sogenannter "freier Dienst... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 6 Stammrechtssatz Es müssen nicht alle Kriterien, die an sich zur Bestimmung der Arbeitnehmerähnlichkeit wegen wirtschaftlicher Unselbständigkeit in konkreten Einzelfällen ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs1;AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 1 Stammrechtssatz Aus § 2 Abs 2 und Abs 3 AuslBG folgt, daß der Begriff "Beschäftigung" im AuslBG nicht nur Arbeitsvertragsverhältnisse umfaßt, und daß unter... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;
Rechtssatz: Die Beurteilung der Frage des Vorliegens eines abhängigen Arbeitsverhältnisses oder arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses einerseits oder eines Vertrages mit einem selbständigen Partner andererseits (hier: "Werkverträge" bet... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 5 Stammrechtssatz Entscheidend für die Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit ist der "organisatorische" Aspekt der wirtschaftlichen Abhängigkeit, und nicht, ob die arbeitnehmer... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 2 Stammrechtssatz Die EBzRV zu § 2 AuslBG weisen hinsichtlich der arbeitnehmerähnlichen Verhältnisse ausdrücklich auf die einschlägigen arbeitsrechtlichen Vorschriften, ins... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Der bloße Umstand, daß in einer bestimmten Rechtsfrage Rechtsunsicherheit herrscht, berechtigt nicht dazu, sich ohne weitere Nachforschungen für die günstigste Variante zu entscheiden und damit gegebenenfalls ungerechtfertigte Rechtsvorteile in A... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 4 Stammrechtssatz Entscheidend für die Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit ist die wirtschaftliche Unselbständigkeit, derentwegen eine Person, die im Auftrag und für Rechnung... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 19. September 1994 erkannte die belangte Behörde den Beschwerdeführer schuldig, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der MAT/N zu verantworten, daß diese Gesellschaft die Arbeitsleistung von zwei namentlich bezeichneten Ausländern, die von ihrem ausländischen Arbeitgeber MAT/S mit Sitz in Sopron ohne inländischen Betriebssitz beschäftigt worden seien, in Anspruch genommen habe, ohne daß für diese auf ei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 19. September 1994 erkannte die belangte Behörde den Beschwerdeführer schuldig, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der MAT/N zu verantworten, daß diese Gesellschaft die Arbeitsleistung von zwei namentlich bezeichneten Ausländern, die von ihrem ausländischen Arbeitgeber MAT/S mit Sitz in Sopron ohne inländischen Betriebssitz beschäftigt worden seien, in Anspruch genommen habe, ohne daß für diese auf ei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 litb;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Bestrafung nach dem AuslBG - Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde wegen zweier Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs 1 Z 1 lit b AuslBG über den Bf eine Geldstrafe verhängt. Spezialpräventive Erwägungen können in besonders ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 litb;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Bestrafung nach dem AuslBG - Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde wegen zweier Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs 1 Z 1 lit b AuslBG über den Bf eine Geldstrafe verhängt. Spezialpräventive Erwägungen können in besonders ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war unbestritten das zur Tatzeit gemäß § 9 VStG nach außen vertretungsbefugte Organ der B-Gesellschaft m. b.H. mit Sitz in A (in der Folge kurz: B). Bei einer Kontrolle einer Baustelle der B in S durch Organe des Landesarbeitsamtes Niederösterreich (LAA) am 31. Juli 1991 wurden dort vier namentlich genannte ungarische Arbeitskräfte angetroffen, die mit Schuttschaufelarbeiten beschäftigt waren und über keine arbeitsmarktrechtlichen Papiere verfügten. Zur Rechtferti... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Inhaber eines Transportunternehmens und hat mit der Arbeitsgemeinschaft Donaukraftwerk Freudenau (ARGE) einen Subunternehmervertrag über die Anlieferung von Beton auf die Baustelle dieses Kraftwerkes abgeschlossen. Bei einer Kontrolle durch Organe des Landesarbeitsamtes Wien (LAA) am 17. August 1993 wurden insgesamt 24 namentlich genannte ausländische (slowakische) LKW-Lenker bei der Arbeit angetroffen. Der als deren Arbeitgeber zur Rechtfertigung wegen Ve... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist unbestritten handelsrechtlicher Geschäftsführer der F-Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.). Über Antrag des Landesarbeitsamtes Wien (LAA) wurde gegen den Beschwerdeführer ein Verwaltungsstrafverfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) geführt, weil am 5. August 1992 bei einer Kontrolle der Baustelle der Ges.m.b.H. in Wien, vier namentlich genannte polnische Staatsbürger ohne die erforderlichen arbeitsmarktrecht... mehr lesen...
Am 3. November 1992 wurden vom Gendarmerieposten L die drei slowakischen Staatsbürger I.P., M.C. und E.U. kontrolliert, wobei I.P. gegenüber dem späteren Zeugen RI E angab, die drei Ausländer führen seit ca. 1 1/2 Monaten nach Österreich, um hier im Auftrag des Beschwerdeführers, Wärme- und Schalldämmarbeiten zu verrichten, wofür I.P. S 60,-- die beiden anderen je S 50,-- pro Stunde ausbezahlt bekommen hätten. Im Zuge der erstinstanzlichen Erhebungen gab die Ehefrau des Beschwerde... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistratischen Bezirksamtes für den 4./5. Wiener Gemeindebezirk wurde der Beschwerdeführer als Obmann und somit als verantwortliches Organ des Vereins T-Ferienclub dafür bestraft, daß dieser Verein am 27. Juni 1991 in seinem Espresso in Wien zwei Ausländerinnen, nämlich die tschechischen Staatsbürgerinnen 1) Frau A und 2) Frau B als Kellnerinnen beschäftigt habe, obwohl für diese weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch eine Arbeitserlaubnis oder ein ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Inhaberin der Cafe-Bar M in Wien. In diesem Lokal fand am 11. November 1992 eine Kontrolle durch das Landesarbeitsamt Wien (LAA) statt, wobei eine Ausländerin namens F.V. beim Einschenken und Servieren von Getränken angetroffen wurde. Unbestritten steht fest, daß die Beschwerdeführerin für F.V. keine Beschäftigungsbewilligung hatte und daß F.V. auch nicht im Besitz einer Arbeitserlaubnis oder eines Befreiungsscheines war. Der Magistrat der Stadt Wien (Ma... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist unbestritten handelsrechtlicher Geschäftsführer der B-Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.), welche das Lokal "NN-Bar" in Wien, betreibt. Bei einer polizeilichen Kontrolle dieses Lokals am 19. Oktober 1993 wurden dort drei namentlich genannte Ausländerinnen angetroffen, die in dem Lokal animierten und tanzten, aber über keine dafür erforderlichen Papiere nach dem AuslBG verfügten. Einer Aufforderung zur Rechtfertigung wegen des Vorwurfs, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Inhaber der Einzelfirma "F" und Geschäftsführer der C-Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.). Beide Unternehmen sind in der Autopflegebranche tätig, und zwar mit dem Vertrieb von Produkten der Marke "B", die F in erster Linie als Dienstleistungsunternehmen. Über Anzeige eines Konkurrenten kam es im Februar 1992 anläßlich der Auto- und Motorradschau auf dem Gelände der Wiener Messe im Prater zu Kontrollen durch das Landesarbeitsamt Wien (LAA), ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 lita;AuslBG §28 Abs2 lita;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/04 89/09/0127 4
VwSlg 13253 A/1990 Stammrechtssatz Besteht ein Entgeltanspruch, so fehlt es an einer Tatbestandsvoraussetzung nach § 3 Abs 5 AuslBG. Aus der Angabe des Besch, er habe den Ausländern für die Zeit der Volontärstätig... mehr lesen...