Der Gendarmerieposten S erstattete am 26. September 1991 gegen die W.K. Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) mit dem Sitz in T Anzeige nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), weil im Gemeindegebiet von O zwei "tschechoslowakische" Staatsbürger beim Verteilen von Werbematerial angetroffen worden waren, die nicht über die erforderliche arbeitsmarktrechtliche Bewilligung verfügten. Zur Tatzeit war unbestritten der nunmehrige Beschwerdeführer der handelsrechtl... mehr lesen...
Das Landesarbeitsamt Niederösterreich (LAA) erstattete am 4. April 1991 gegen die W.K. Ges.m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) mit dem Sitz in T Anzeige nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), weil am 25. Februar 1991 im Gemeindegebiet von Waidhofen an der Thaya neun ägyptische Staatsbürger beim Verteilen von Werbematerial im Auftrag der Ges.m.b.H. angetroffen worden waren, von denen acht nicht über die erforderliche arbeitsmarktrechtliche Bewilligung verfügten. Zur Tatzei... mehr lesen...
Der pakistanische Staatsbürger H.M. war am 28. September 1991 im Auftrag der W.K. Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) mit dem Verteilen von Werbematerial tätig. Laut Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung vom B. Oktober 1991 wurde H.M. dabei in S aufgegriffen, wo er auf ein Firmenauto wartete, um zurückgebracht zu werden. Unbestritten ist, daß die Ges.m.b.H. am 28. September 1991 ihren Sitz in T hatte und daß der Beschwerdeführer damals bereits ... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien erstattete am 17. Juli 1991 gegen die W.K. G Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) mit dem Sitz in T Anzeige nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), weil am 17. Juli 1991 der algerische Staatsbürger B.B. beim Verteilen von Werbematerial im Auftrag der Ges.m.b.H. angetroffen worden war, ohne über die erforderliche arbeitsmarktrechtliche Bewilligung zu verfügen. Zur Tatzeit war unbestritten der nunmehrige Beschwerdeführer der h... mehr lesen...
Der Gendarmerieposten S erstattete am 26. September 1991 gegen die W.K. Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) mit dem Sitz in T Anzeige nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), weil im Gemeindegebiet von O zwei "tschechoslowakische" Staatsbürger beim Verteilen von Werbematerial angetroffen worden waren, die nicht über die erforderliche arbeitsmarktrechtliche Bewilligung verfügten. Zur Tatzeit war unbestritten der nunmehrige Beschwerdeführer der handelsrechtl... mehr lesen...
Das Landesarbeitsamt Niederösterreich (LAA) erstattete am 4. April 1991 gegen die W.K. Ges.m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) mit dem Sitz in T Anzeige nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), weil am 25. Februar 1991 im Gemeindegebiet von Waidhofen an der Thaya neun ägyptische Staatsbürger beim Verteilen von Werbematerial im Auftrag der Ges.m.b.H. angetroffen worden waren, von denen acht nicht über die erforderliche arbeitsmarktrechtliche Bewilligung verfügten. Zur Tatzei... mehr lesen...
Der pakistanische Staatsbürger H.M. war am 28. September 1991 im Auftrag der W.K. Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) mit dem Verteilen von Werbematerial tätig. Laut Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung vom B. Oktober 1991 wurde H.M. dabei in S aufgegriffen, wo er auf ein Firmenauto wartete, um zurückgebracht zu werden. Unbestritten ist, daß die Ges.m.b.H. am 28. September 1991 ihren Sitz in T hatte und daß der Beschwerdeführer damals bereits ... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien erstattete am 17. Juli 1991 gegen die W.K. G Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) mit dem Sitz in T Anzeige nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), weil am 17. Juli 1991 der algerische Staatsbürger B.B. beim Verteilen von Werbematerial im Auftrag der Ges.m.b.H. angetroffen worden war, ohne über die erforderliche arbeitsmarktrechtliche Bewilligung zu verfügen. Zur Tatzeit war unbestritten der nunmehrige Beschwerdeführer der h... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 3 Stammrechtssatz Das Rechtsverhältnis der arbeitnehmerähnlichen Person zu ihrem Auftraggeber kann auch ein Werkvertragsverhältnis, aber auch ein sogenannter "freier Dienst... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 6 Stammrechtssatz Es müssen nicht alle Kriterien, die an sich zur Bestimmung der Arbeitnehmerähnlichkeit wegen wirtschaftlicher Unselbständigkeit in konkreten Einzelfällen ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs1;AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 1 Stammrechtssatz Aus § 2 Abs 2 und Abs 3 AuslBG folgt, daß der Begriff "Beschäftigung" im AuslBG nicht nur Arbeitsvertragsverhältnisse umfaßt, und daß unter... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;
Rechtssatz: Die Beurteilung der Frage des Vorliegens eines abhängigen Arbeitsverhältnisses oder arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses einerseits oder eines Vertrages mit einem selbständigen Partner andererseits (hier: "Werkverträge" bet... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 5 Stammrechtssatz Entscheidend für die Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit ist der "organisatorische" Aspekt der wirtschaftlichen Abhängigkeit, und nicht, ob die arbeitnehmer... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 2 Stammrechtssatz Die EBzRV zu § 2 AuslBG weisen hinsichtlich der arbeitnehmerähnlichen Verhältnisse ausdrücklich auf die einschlägigen arbeitsrechtlichen Vorschriften, ins... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Der bloße Umstand, daß in einer bestimmten Rechtsfrage Rechtsunsicherheit herrscht, berechtigt nicht dazu, sich ohne weitere Nachforschungen für die günstigste Variante zu entscheiden und damit gegebenenfalls ungerechtfertigte Rechtsvorteile in A... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 4 Stammrechtssatz Entscheidend für die Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit ist die wirtschaftliche Unselbständigkeit, derentwegen eine Person, die im Auftrag und für Rechnung... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 3 Stammrechtssatz Das Rechtsverhältnis der arbeitnehmerähnlichen Person zu ihrem Auftraggeber kann auch ein Werkvertragsverhältnis, aber auch ein sogenannter "freier Dienst... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 6 Stammrechtssatz Es müssen nicht alle Kriterien, die an sich zur Bestimmung der Arbeitnehmerähnlichkeit wegen wirtschaftlicher Unselbständigkeit in konkreten Einzelfällen ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs1;AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 1 Stammrechtssatz Aus § 2 Abs 2 und Abs 3 AuslBG folgt, daß der Begriff "Beschäftigung" im AuslBG nicht nur Arbeitsvertragsverhältnisse umfaßt, und daß unter... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;
Rechtssatz: Die Beurteilung der Frage des Vorliegens eines abhängigen Arbeitsverhältnisses oder arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses einerseits oder eines Vertrages mit einem selbständigen Partner andererseits (hier: "Werkverträge" bet... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 5 Stammrechtssatz Entscheidend für die Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit ist der "organisatorische" Aspekt der wirtschaftlichen Abhängigkeit, und nicht, ob die arbeitnehmer... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 2 Stammrechtssatz Die EBzRV zu § 2 AuslBG weisen hinsichtlich der arbeitnehmerähnlichen Verhältnisse ausdrücklich auf die einschlägigen arbeitsrechtlichen Vorschriften, ins... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Der bloße Umstand, daß in einer bestimmten Rechtsfrage Rechtsunsicherheit herrscht, berechtigt nicht dazu, sich ohne weitere Nachforschungen für die günstigste Variante zu entscheiden und damit gegebenenfalls ungerechtfertigte Rechtsvorteile in A... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 4 Stammrechtssatz Entscheidend für die Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit ist die wirtschaftliche Unselbständigkeit, derentwegen eine Person, die im Auftrag und für Rechnung... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 19. September 1994 erkannte die belangte Behörde den Beschwerdeführer schuldig, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der MAT/N zu verantworten, daß diese Gesellschaft die Arbeitsleistung von zwei namentlich bezeichneten Ausländern, die von ihrem ausländischen Arbeitgeber MAT/S mit Sitz in Sopron ohne inländischen Betriebssitz beschäftigt worden seien, in Anspruch genommen habe, ohne daß für diese auf ei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 19. September 1994 erkannte die belangte Behörde den Beschwerdeführer schuldig, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der MAT/N zu verantworten, daß diese Gesellschaft die Arbeitsleistung von zwei namentlich bezeichneten Ausländern, die von ihrem ausländischen Arbeitgeber MAT/S mit Sitz in Sopron ohne inländischen Betriebssitz beschäftigt worden seien, in Anspruch genommen habe, ohne daß für diese auf ei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 litb;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Bestrafung nach dem AuslBG - Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde wegen zweier Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs 1 Z 1 lit b AuslBG über den Bf eine Geldstrafe verhängt. Spezialpräventive Erwägungen können in besonders ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 litb;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Bestrafung nach dem AuslBG - Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde wegen zweier Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs 1 Z 1 lit b AuslBG über den Bf eine Geldstrafe verhängt. Spezialpräventive Erwägungen können in besonders ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war unbestritten das zur Tatzeit gemäß § 9 VStG nach außen vertretungsbefugte Organ der B-Gesellschaft m. b.H. mit Sitz in A (in der Folge kurz: B). Bei einer Kontrolle einer Baustelle der B in S durch Organe des Landesarbeitsamtes Niederösterreich (LAA) am 31. Juli 1991 wurden dort vier namentlich genannte ungarische Arbeitskräfte angetroffen, die mit Schuttschaufelarbeiten beschäftigt waren und über keine arbeitsmarktrechtlichen Papiere verfügten. Zur Rechtferti... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Inhaber eines Transportunternehmens und hat mit der Arbeitsgemeinschaft Donaukraftwerk Freudenau (ARGE) einen Subunternehmervertrag über die Anlieferung von Beton auf die Baustelle dieses Kraftwerkes abgeschlossen. Bei einer Kontrolle durch Organe des Landesarbeitsamtes Wien (LAA) am 17. August 1993 wurden insgesamt 24 namentlich genannte ausländische (slowakische) LKW-Lenker bei der Arbeit angetroffen. Der als deren Arbeitgeber zur Rechtfertigung wegen Ve... mehr lesen...