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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1165;Rechtssatz
Die einfache Errichtung von Ziegelmauern ohne die dazugehörigen Schalungsarbeiten ist nicht als selbständiges Werk zu qualifizieren, über das ein Werkvertrag abgeschlossen werden könnte (hier: der vom Arbeitgeber vorgelegte als Werkvertrag bezeichnete Bestellschein enthält bloß die Ausfertigung "ca 400 m2 Außenmauerwerk herstellen" und ist bloß von ihm unterzeichnet).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995090198.X01Im RIS seit
20.11.2000