RS Vwgh 1996/12/19 95/09/0198

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Veröffentlicht am 19.12.1996
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

ABGB §1165;
AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;

Rechtssatz

Die einfache Errichtung von Ziegelmauern ohne die dazugehörigen Schalungsarbeiten ist nicht als selbständiges Werk zu qualifizieren, über das ein Werkvertrag abgeschlossen werden könnte (hier: der vom Arbeitgeber vorgelegte als Werkvertrag bezeichnete Bestellschein enthält bloß die Ausfertigung "ca 400 m2 Außenmauerwerk herstellen" und ist bloß von ihm unterzeichnet).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995090198.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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