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20/02 FamilienrechtNorm
AuslBG §15 Abs1 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/07/20 95/18/0757 1Stammrechtssatz
Die rechtsmißbräuchliche Eingehung einer Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger zur Erlangung fremdenrechtlich bedeutsamer Berechtigungen stellt einen derart evidenten Rechtsmißbrauch dar, der, für sich allein genommen, schon die öffentliche Ordnung iSd § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993 gefährdet und sogar die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes rechtfertigt (Hinweis E 19.5.1994, 93/18/0582).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996180234.X01Im RIS seit
20.11.2000