RS OGH 1997/8/28 8ObA91/97h, 9ObA73/97v, 9ObA55/98y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.08.1997
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Norm

ABGB §879 CIIO2
AVRAG §3

Rechtssatz

Der Unternehmer ist zur Klage auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses auch dann passiv legitimiert, wenn die Kündigung vor dem Betriebsübergang durch den Veräußerer erfolgte.

Entscheidungstexte

  • 8 ObA 91/97h
    Entscheidungstext OGH 28.08.1997 8 ObA 91/97h
    Veröff: SZ 70/171
  • 9 ObA 73/97v
    Entscheidungstext OGH 22.10.1997 9 ObA 73/97v
    Vgl auch; Veröff: SZ 70/219
  • 9 ObA 55/98y
    Entscheidungstext OGH 10.06.1998 9 ObA 55/98y
    Auch; Beisatz: Die unwirksame Kündigung hat nämlich zur Folge, daß den gekündigten Arbeitnehmern gegenüber bestehende Arbeitgeberpflichten kraft Gesetzes vom Veräußerer auf den Erwerber übergegangen sind. (T1) Veröff: SZ 71/100

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108455

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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