RS OGH 2001/11/29 8ObA130/01b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.2001
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Norm

AVRAG §3
BundesmuseenG §10 Abs5
VBG §4

Rechtssatz

§ 10 Abs 5 Bundesmuseengesetz kann nicht dahin ausgelegt werden, dass am Stichtag durch Zeitablauf beendete befristete Dienstverhältnisse insoweit auf die Anstalt übergingen, dass das Dienstverhältnis mit dieser als unbefristetes fortgesetzt würde. Durch den Betriebsübergang kommt es zwar zu keiner Verschiebung des Beendigungszeitpunkts davor nach dem VBG eingegangener befristeter Dienstverhältnisse, die Kläger behalten aber die ihnen am Stichtag zustehenden Rechte nach dem VBG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115919

Dokumentnummer

JJR_20011129_OGH0002_008OBA00130_01B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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