Norm
AVRAG §3Rechtssatz
Die Änderung von Arbeitsverträgen, die der Veräußerer eines Betriebes im Wissen vom bevorstehenden Betriebsübergang in der Absicht vorgenommen hat, den Übernehmer zu schädigen, ist für letzteren nicht bindend. Dies ist mit der Sittenwidrigkeit der in Schädigungsabsicht vorgenommenen Änderung, aber auch damit zu begründen, daß eine nur mehr den Betriebsnachfolger, aber nicht mehr den bisherigen Arbeitgeber belastende und gerade dieses Ziel verfolgende Umgestaltung betrieblicher Arbeitsverträge wie ein Vertrag zu Lasten Dritter die Privatautonomie des Betriebsnachfolgers verletzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112382Dokumentnummer
JJR_19990901_OGH0002_009OBA00197_99G0000_001