Begründung: Der Antragsteller ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitgeber, der Antragsgegner eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitnehmer, die jeweils gemäß § 4 Abs 2 ArbVG kollektivvertragsfähig sind. Sowohl Antragsteller als auch Antragsgegner sind daher gemäß § 54 Abs 2 ASGG als Parteien legitimiert. Der Antragsteller ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitgebe... mehr lesen...
Begründung: Die Kollektivvertragsfähigkeit des Antragstellers, des Erst- und des Zweitantragsgegners ergibt sich aus § 4 Abs 2 ArbVG, jene der Drittantragsgegnerin aus § 4 Abs 1 ArbVG. Da die gesetzliche Interessenvertretung infolge des Abschluss eines Kollektivvertrags durch eine freiwillig Berufsvereinigung hinsichtlich deren Mitglieder nach Maßgabe des § 6 ArbVG die Kollektivvertragsfähigkeit verliert, erachtet der Oberste Gerichtshof in derartigen Fällen die gesetzliche Inter... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Roswitha E*****, Arbeiterin, *****, vertreten durch Dr. Georg Grießer ua, Rechtsanwälte in... mehr lesen...
Norm: AVRAG §1 Abs2 Z1AVRAG §3 Abs1EWG-RL 77/187/EWG -Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187 idF EG-RL 2001/23/EG Art3
Rechtssatz: Gliedert ein Gemeindeverband Behinderteneinrichtungen aus, indem er sie an GesmbH's überträgt, deren Alleingesellschafter er ist, sind die Bestimmungen des AVRAG sowohl hinsichtlich des Veräußerers als auch des Übernehmers nicht anzuwenden. Vielmehr ist diesen als staatliche Einrichtungen zu wertenden Rechtsträgern ge... mehr lesen...
Begründung: Zur Aktivlegitimation des antragstellenden Gemeinderverbandes und zur Passivlegitimation der Antragsgegner kann auf den den Parteien bekannten Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 4. Juni 2003, 9 ObA 260/02d-7, verwiesen werden. Zu I. Nach § 54 Abs 3 ASGG ist nur ein Auftrag zur Stellungnahme durch den Antragsgegner vorgesehen. Ergänzungen des Antrags, die weitere Aufträge an den Antragsgegner zur Stellungnahme im Sinn des § 54 Abs 3 ASGG erfordern würden, sind ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Unter der im
Spruch: genannten Anschrift der Nebenintervenientin auf Seiten des Klägers führte zunächst eine GmbH (im Folgenden CCC 1) einen Kartenspiel-Casinobetrieb. Bei dieser Gesellschaft war der Kläger ab 1. 6. 1996 als Sicherheitsinspektor beschäftigt. Mit Pachtvertrag vom 6. 8. 1999 wurde der Betrieb an eine GmbH mit im wesentlichen gleichlautenden Firmenbestandteilen (im Folgenden CCC 2), in deren Konkurs die Beklagte zur Masseverwalterin bestellt wurde... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war in der Zeit vom 8. 2. 1990 bis 27. 9. 2002 bei der beklagten GmbH beschäftigt. Als diese liquidiert wurde, wurde dem Kläger so wie den übrigen Arbeitskollegen eine Weiterbeschäftigung bei einer am 27. 5. 2002 im Firmenbuch eingetragenen KEG angeboten. Vom 21. 10. 2002 bis 1. 11. 2002 war der Kläger dann dort tätig, wobei sich an dem Inhalt seiner Tätigkeiten, der Arbeitsstätte, den Betriebsmittel, der Belegschaft oder im Arbeitsumfeld keine Änderungen er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 1. 12. 1993 bei der H***** Gesellschaft mbH (& Co KG) im Vitalhotel H***** mit Unterbrechungen als Stubenmädchen beschäftigt. Das Dienstverhältnis wurde jeweils zu Saisonende per Ende Oktober gelöst und der Klägerin schriftlich die Wiedereinstellung für Mitte Dezember zugesagt. Bei der jeweiligen Beendigung des Dienstverhältnisses wurden weder Urlaub noch Abfertigung ausbezahlt; der Urlaub wurde bei Wiederaufnahme des Dienstverhältnisse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Unter der im
Spruch: genannten Anschrift der Nebenintervenientin auf Seiten des Klägers führte zunächst seit dem Jahr 1994 eine GmbH (im Folgenden CCC 1) einen Kartenspiel-Casinobetrieb. Bei dieser Gesellschaft war der Kläger ab 4. 12. 1995 als Koch beschäftigt. Mit Pachtvertrag vom 6. 8. 1999 wurde der Betrieb an eine GmbH mit im wesentlichen gleichlautenden Firmenbestandteilen (im Folgenden CCC 2), in deren Konkurs die Beklagte zur Masseverwalterin bestellt w... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIo2AVRAG §3 Abs1IESG §1 Abs1
Rechtssatz: Die im AVRAG vorgesehene Eintrittsautomatik wirkt unabhängig vom Wollen der Beteiligten, insbesondere des bisherigen und des neuen Betriebsinhabers. Umgehungsgeschäfte zwischen dem bisherigen Betriebsinhaber und dem neuen Betriebsinhaber, die darauf abzielen, die Eintrittsautomatik des AVRAG und die damit verbundene Haftung des Betriebserwerbers für sämtliche Ansprüche des Arbeitnehmers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die C***** C***** C***** GmbH (in der Folge: CCC I) betrieb am Standort ***** ein Unternehmen mit dem Betriebsgegenstand: "Gastgewerbe sowie Durchführung erlaubter Kartenspiele ohne Bankhalter". Mit Pachtvertrag vom 6. 8. 1999 verpachtete die CCC I dieses Unternehmen an die C*****betriebsgmbH (in der Folge: CCC II), die das Unternehmen am genannten Standort weiterführte. Die C***** C***** C***** GmbH (in der Folge: CCC römisch eins) betrieb am Standort ***** ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund eines mit der Rechtsvorgängerin der klagenden Partei abgeschlossenen Vertriebsübereinkommens betrieb die beklagte Partei als selbständige Unternehmerin eine der klagenden Partei bzw deren Rechtsvorgängerin gehörende Tankstelle in S***** ("Tankstellenpächterin"). Dieses Vertriebsübereinkommen wurde durch Kündigung seitens der klagenden Partei zum 29. 2. 2000 beendet. Auf Grund eines ihrerseits mit der klagenden Partei eingegangenen Vertriebsübereinko... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 17. 5. 1989 bis 31. 5. 1994 bei der erstbeklagten Partei als Pilot, zuletzt im Rang eines Flugkapitäns, beschäftigt. Per 1. 6. 1994 ging sein Dienstverhältnis gemäß § 3 Abs 1 AVRAG auf die zweitbeklagte Partei über (9 ObA 97/02h). Der Kläger war vom 17. 5. 1989 bis 31. 5. 1994 bei der erstbeklagten Partei als Pilot, zuletzt im Rang eines Flugkapitäns, beschäftigt. Per 1. 6. 1994 ging sein Dienstverhältnis gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AVRAG auf di... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377LO187 Art1 Abs1 lita
Rechtssatz: Die Verschmelzung von Unternehmen erfüllt nach dem klaren Wortlaut des Art 1 Abs 1 lit a der Betriebsübergangsrichtlinie und dem in diesem Sinne zu interpretierenden § 3 Abs 1 AVRAG die Voraussetzungen für die entsprechenden Schutzbestimmungen. Entscheidungstexte 8 ObA 113/03f Entschei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger und Robert Hauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dagmar K*****, vertreten durch Grießer Gerlach Gahleitner, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Par... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der hier maßgebliche Spitalserhalter hat im Jahre 1990 mit der Nebenintervenientin, einer Großküchen-Betriebsgesellschaft, eine Vereinbarung geschlossen, wonach Letztere die Lieferung und Versorgung mit Speisen und Getränken sowie die Wirtschaftsdienste, bestehend aus einer kompletten Versorgung der Patienten und des Personals, zu einem auf den Verköstigungstag pro Person berechneten Preis übernimmt. Dabei hatte sie eine bestimmte Speiseauswahl (verschiedene D... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war bis zum 29. 2. 2000 Pächter der S***** Tankstelle, *****. Verpächterin dieser Tankstelle ist die O***** AG. Seit 1. 3. 2000 ist die Klägerin aufgrund eines neuen mit der O***** AG abgeschlossenen Pachtvertrages Pächterin dieser Tankstelle. Bei Übergabe des Pachtgegenstandes wurde eine Standkontrolle gemacht, d.h. der Peilstand der Mineralöltankstelle ermittelt, wobei das Ergebnis dieser Ermittlung vom Verpächter, vom früheren und vom neuen Pächter unte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Spenling sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Carl Hennrich und Alfred Klair als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gerhard W*****, vertreten durch Dr. Andreas Löw und Dr. Ingo Riß, Rechtsanwälte in Wien, wider die bek... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die 4 Kläger waren bereits seit 1970 bzw 1975 bzw 1960 bzw 1966 bei der früheren Arbeitgeberin beschäftigt, als im Jahre 1994 ein Betriebsteil ausgegliedert und nunmehr von einer selbständigen GmbH weitergeführt wurde. Über das Vermögen dieser neuen Arbeitgeberin wurde am 26. 11. 1999 das Konkursverfahren eröffnet und die Dienstverhältnisse der Kläger durch deren vorzeitigen Austritt gemäß § 25 KO beendet. Die 4 Kläger waren bereits seit 1970 bzw 1975 bzw 1960 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Geschäftsleitung der Beklagten beschloss im Rahmen eines Rationalisierungsplans die Ausgliederung des Tätigkeitsbereiches Beladedienst (ERD) in ein externes Unternehmen, die A***** GmbH. Nachstehende Dienstnehmer waren bei der Beklagten in der Abteilung Beladedienst im Angestelltenverhältnis beschäftigt: Leopold H*****, geboren 23. 7. 1949, seit 1. 3. 1978, Stefan H*****, geboren 8. 8. 1959, seit 1. 4. 1988, Erwin H*****, geboren 9. 9. 1950, seit 12. 9. 19... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1AVRAG §3 Abs2EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187 Art4
Rechtssatz: Keine Bedenken der Richtlinienkonformität der Bestimmung des § 3 Abs 2 AVRAG bei Liquidierung des Vermögens des Gemeinschuldners, da Art 5 Abs 1 der Betriebsübergangsrichtlinie 2001/23/EG nunmehr ausdrücklich anordnet, dass die Regelungen über den Betriebsübergang nicht für Übergänge unter der Aufsicht einer zuständigen Stelle im Rahmen ein... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien waren seit 1997 bzw 1994 als Kfz-Mechaniker bei der späteren Gemeinschuldnerin beschäftigt. Diese betrieb an diesem Standort seit 1980 ein Autohaus und hatte die Gewerbeberechtigung sowohl für das Handelsgewerbe als auch das Kfz-Mechanikergewerbe. Lebensnerv des Unternehmens war der Händlervertrag hinsichtlich einer bestimmten Automarke. Angeschlossen waren auch eine Reparaturwerkstätte samt Lackiererei und Spenglerei, die sich allerdings überwie... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1
Rechtssatz: Die Vereinbarung der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum Veräußerer verbunden mit der Vereinbarung der Weiterbeschäftigung beim Erwerber zu ungünstigeren Bedingungen ist als unzulässige Umgehung des § 3 Abs 1 AVRAG zu werten. Die Prüfung, ob die Weiterbeschäftigung zu verschlechterten Bedingungen erfolgt, ist nicht mit einem starren Einzelgünstigkeitsvergleich oder Gruppengünstigkeitsvergleich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 10. 9. 1990 bis zum 10. 9. 2000 bei der Marktgemeinde P***** als Kindergartenhelferin beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis war das Steiermärkische Gemeindevertragsbedienstetengesetz (stmk GVBG) anzuwenden. Der von der Gemeinde betriebene Kindergarten bot ein nur beschränktes Betreuungsangebot, weshalb die Anmeldungen zurückgingen. Da sich die Gemeinde auf Grund ihrer beschränkten wirtschaftlichen Möglichkeiten außer Stande sah, den Kinder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Vor Eingehen in die Sache ist aufzugreifen, dass über das Vermögen der beklagten Partei am 21. 11. 2002 - und damit nach Erhebung der Revision - zu 28 S 120/02d des Handelsgerichtes Wien der Konkurs eröffnet wurde. Die Kläger haben ihre Forderungen im Konkurs angemeldet; diese wurden vom Masseverwalter bestritten. Mit Schriftsatz vom 29. 1. 2003 beantragten die Kläger die Fortsetzung des durch die Konkurseröffnung unterbrochenen Verfahrens. Mit Beschluss vom 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 1. 9. 1983 bei der Marktgemeinde B***** als Kindergärtnerin beschäftigt. Mit Nachtrag zum Dienstvertrag vom 30. 9. 1986 wurde der Dienstvertrag der Klägerin gemäß § 14 des Dienst- und Besoldungsrechts für Kindergärtnerinnen dahin geändert, dass das Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen wurde. Die Klägerin war ab 1. 9. 1983 bei der Marktgemeinde B***** als Kindergärtnerin beschäftigt. Mit Nachtrag zum Dienstvertrag vom 30. 9. 19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war auf Grund eines von der Hausverwaltung namens der seinerzeitigen Miteigentümer der Liegenschaft T*****straße 57, *****, abgeschlossenen Dienstvertrags als Hausbesorger tätig. Er macht gegenüber der im Jahr 1999 entstandenen Wohnungseigentümergemeinschaft offene Entgeltansprüche für den Zeitraum vom 1. 1. 1999 bis 31. 3. 2002 abzüglich erhaltener Teilzahlungen geltend und bringt dazu im Wesentlichen vor, dass der Dienstvertrag weiter bestehe. Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1964 bei der Beklagten in jenem Betriebsteil beschäftigt, der mit 1. 10. 1994 von einer GmbH erworben wurde. Zum Zeitpunkt dieses Betriebsübergangs hatte der Kläger bereits einen fiktiven Abfertigungsanspruch von 12 Monatsentgelten. Das für die Bemessung der Abfertigung maßgebliche Gehalt betrug ATS 87.058 brutto. Weiters bestand auf Grund einer Betriebsvereinbarung zum Zeitpunkt des Betriebsüberganges eine Pensionsanwartschaft des Klägers i... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass sie im Hinblick auf den Übergang des Betriebes/Betriebsteiles "Betriebsrestaurant *****" von der Nebenintervenientin auf die Beklagte seit 1. 4. 1999 Arbeitnehmerin der Beklagten ist (Pkt 1 des Klagebegehrens). Ferner begehrt sie die Feststellung, dass die ihr am 15. 4. 1999 zugegangene Kündigung "im Hinblick auf den Betriebsübergang und wegen des Verstoßes gegen § 3 Abs 1 AVRAG (Pkt 2 des Klagebegehrens) bzw. "wegen der Nicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren beim Betreiber einer großen Tabaktrafik (ca. 2000 Kunden täglich) beschäftigt. Dieser Betreiber führte die Trafik seit 1986 auf Grund eines mit der Rechtsvorgängerin der Monopolverwaltungsgesellschaft mbH (MVG) geschlossenen Bestellungsvertrages, nach dessen Beendigung durch die MVG ein "vorläufiger Bestellungsvertrag" mit dem bisherigen Betreiber (vertreten durch einen Sachwalter) bis zur endgültigen Bestellung eines Bewerbers, längstens jedoch... mehr lesen...