RS OGH 2003/10/16 8ObS7/03t

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Veröffentlicht am 16.10.2003
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Norm

AVRAG §3 Abs1
AVRAG §3 Abs2
EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187 Art4

Rechtssatz

Keine Bedenken der Richtlinienkonformität der Bestimmung des § 3 Abs 2 AVRAG bei Liquidierung des Vermögens des Gemeinschuldners, da Art 5 Abs 1 der Betriebsübergangsrichtlinie 2001/23/EG nunmehr ausdrücklich anordnet, dass die Regelungen über den Betriebsübergang nicht für Übergänge unter der Aufsicht einer zuständigen Stelle im Rahmen eines Konkursverfahrens mit dem Ziel der Auflösung des Vermögens des Veräußerers anzuwenden sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118164

Dokumentnummer

JJR_20031016_OGH0002_008OBS00007_03T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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